Urteil
BSG: Beitragspflicht von Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung bei Pauschalbesteuerung
Werden Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen von mehr als 110 Euro je Arbeitnehmer nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert, werden sie laut Urteil des Bundessozialgerichts in der Sozialversicherung beitragspflichtig.
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