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Überarbeitung der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB)
Die Länder haben am 04. Dezember 2025 beschlossen, nur unverzichtbare Verweise auf externe technische Normen in Bundes- und Landesgesetzen beizubehalten. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen zu DIN-Normen in den Bayerischen Technischen Baubestimmungen, die entbehrlich sein könnten.
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