Was die Reform des Arbeitszeitgesetzes wirklich bedeutet
Mit der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes will die Bundesregierung geltendes EU-Recht endlich auch für Deutschland einführen. Im Zentrum steht dabei die durchschnittliche Wochenarbeitszeit als maßgebliche Grenze. Wir begrüßen die Reform ausdrücklich, denn davon profitieren Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen. Zusätzlich zu diesen Plänen der Bundesregierung müssen aber auch neue Regelungen zur täglichen Ruhezeit dringend angegangen werden.
Behauptungen des DGB auf dem Prüfstand
Mit einer Kampagne versucht der DGB, die sehr sinnvollen Reformpläne zu durchkreuzen. Dabei stellt er Behauptungen auf, die für uns weder nachvollziehbar noch haltbar sind:
Arbeitstage mit mehr als 8 Stunden gefährden die Gesundheit
Falsch!
Insgesamt wird nicht mehr gearbeitet – die Arbeit verteilt sich nur anders. Deshalb sind längere Arbeitstage auch nicht gesundheitsgefährdend, denn sie werden vorher und nachher durch kürzere Arbeitszeiten ausgeglichen. Und die Ruhezeiten sorgen für die nötige Erholung zwischen den Arbeitstagen. Wir wollen, dass Beschäftigte und Arbeitgeber die Freiheit haben, selbst festzulegen, wann mehr und wann weniger gearbeitet wird. Und zwar so, wie es das EU-Recht schon lange vorsieht! Die strengen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes werden durch die Pläne nicht aufgeweicht.
Die geplante Wochenarbeitszeit ist schlecht für die Gleichberechtigung
Falsch!
Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil: Frauen in Teilzeit profitieren besonders von der Wochenarbeitszeit und können mit der neuen Flexibilität ihr Arbeitszeitvolumen auf Wunsch sogar erhöhen. Eltern können die Zeit, die sie mit ihren Kindern verbringen, besser aufteilen. Und für Alleinerziehende bringt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes noch zusätzliche Vorteile, wenn ihnen neue Ruhezeiten eine flexiblere und an ihre Bedürfnisse angepasste Verteilung der Arbeitszeiten ermöglichen.
Die geplante Wochenarbeitszeit gefährdet die Demokratie
Falsch!
Viele Beschäftigte engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich in Vereinen sowie Initiativen, helfen Menschen in ihrem Umfeld oder arbeiten aktiv mit in Kommunen und in der Politik. Limitierender Faktor sind oft die unflexiblen Arbeitszeiten. Mit der Reform des Arbeitszeitgesetzes wird also mehr und nicht weniger Engagement möglich. Das stärkt auch unsere Demokratie!
Das aktuelle Arbeitszeitgesetz bietet genug Flexibilität
Falsch!
In vielen Branchen herrscht Arbeits- und Fachkräftemangel. Zum Beispiel in der Gastronomie: Mit der geplanten Wochenarbeitszeit könnten Beschäftigte in der Hochsaison mehr arbeiten und hätten mehr freie Zeit in der Nebensaison. Gleiches gilt auch für die Produktion: In Hochphasen kann mehr gearbeitet werden, davor und danach entsprechend weniger. Aufs Jahr gesehen arbeitet so niemand länger – die Arbeitszeit verteilt sich nur anders. Und zwar so, wie es das EU-Recht schon lange vorsieht!
Betriebliche Regelungen können auch in Tarifverträgen geregelt werden
Richtig. Aber nur in beschränktem Maße!
Auch Tarifverträge können sich nur im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen. Und das aktuelle Gesetz schränkt die Flexibilität deutlich ein. Das ist ein Standortnachtteil, denn in anderen Mitgliedsstaaten der EU gilt das Arbeitszeitgesetz genau in der Form, die jetzt endlich auch in Deutschland kommen soll.
Die geplante Wochenarbeitszeit erhöht nicht die Produktivität
Falsch!
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Nehmen wir zum Beispiel den Service- und Montagebereich. Hier dürfen letzte Handgriffe, die nur noch eine halbe Stunde dauern würden, häufig nicht am gleichen Tag gemacht werden, weil die geltende maximale Arbeitszeit sonst überschritten werden würde. Deshalb muss das Team wieder alles einpacken und oft viele Kilometer zurück in die Firma fahren. Dann müssen sie zu einem anderen Zeitpunkt wieder zum Kunden zu fahren, um dann die Arbeiten zu beenden. Das ist sowohl für die Beschäftigten als auch für die Kunden sehr unbefriedigend, verzögert die Arbeiten unnötig und mindert die Produktivität.
Die geplante Wochenarbeitszeit beeinträchtigt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Falsch!
Wir wollen, dass Beschäftigte mit Kindern ihren Job wahrnehmen und sich um ihre Kleinen kümmern können. Das geht meistens bestens am Vormittag und dann, wenn die Kinder im Bett sind. Dabei hilft die größere Flexibilität in der Verteilung der Arbeit ebenso wie eine flexible Gestaltung der Ruhezeit, z. B. mit neun statt elf Stunden. Zu letzterem muss sich auch die Bundesregierung endlich durchringen. Davon profitieren Elternpaare übrigens genauso wie Alleinerziehende. Und alle, die keine Kinder haben oder deren Kinder bereits aus dem Haus sind, können die Vereinbarkeit von Leben und Beruf in Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber ebenfalls besser auf ihre Bedürfnisse hin anpassen.
Wir fordern den DGB auf, seine Kampagne gegen die Reform des Arbeitszeitgesetzes der Bundesregierung zu beenden, den Standort Deutschland nicht zu schwächen und die Selbstbestimmtheit von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern nicht weiter einzuschränken.