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Warum will mir der DGB bei der Arbeitszeit keine Freiheit geben?
Warum will mir der DGB bei der Arbeitszeit keine Freiheit geben?
 Bertram Brossardt
Bertram Brossardt
Hauptgeschäftsführung
Telefon +49 (0) 89-551 78-101 Mobil +49 (0) 171-540 07 30

Was die Reform des Arbeitszeitgesetzes wirklich bedeutet

Mit der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes will die Bundesregierung geltendes EU-Recht endlich auch für Deutschland einführen. Im Zentrum steht dabei die durchschnittliche Wochenarbeitszeit als maßgebliche Grenze. Wir begrüßen die Reform ausdrücklich, denn davon profitieren Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen. Zusätzlich zu diesen Plänen der Bundesregierung müssen aber auch neue Regelungen zur täglichen Ruhezeit dringend angegangen werden.

 Bertram Brossardt
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Mit einer Kampagne versucht der DGB, die sehr sinnvollen Reformpläne zu durchkreuzen. Dabei stellt er Behauptungen auf, die für uns weder nachvollziehbar noch haltbar sind:

1

Falsch!
Insgesamt wird nicht mehr gearbeitet – die Arbeit verteilt sich nur anders. Deshalb sind längere Arbeitstage auch nicht gesundheitsgefährdend, denn sie werden vorher und nachher durch kürzere Arbeitszeiten ausgeglichen. Und die Ruhezeiten sorgen für die nötige Erholung zwischen den Arbeitstagen. Wir wollen, dass Beschäftigte und Arbeitgeber die Freiheit haben, selbst festzulegen, wann mehr und wann weniger gearbeitet wird. Und zwar so, wie es das EU-Recht schon lange vorsieht! Die strengen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes werden durch die Pläne nicht aufgeweicht.

2

Falsch!
Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil: Frauen in Teilzeit profitieren besonders von der Wochenarbeitszeit und können mit der neuen Flexibilität ihr Arbeitszeitvolumen auf Wunsch sogar erhöhen. Eltern können die Zeit, die sie mit ihren Kindern verbringen, besser aufteilen. Und für Alleinerziehende bringt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes noch zusätzliche Vorteile, wenn ihnen neue Ruhezeiten eine flexiblere und an ihre Bedürfnisse angepasste Verteilung der Arbeitszeiten ermöglichen.

3

Falsch!
Viele Beschäftigte engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich in Vereinen sowie Initiativen, helfen Menschen in ihrem Umfeld oder arbeiten aktiv mit in Kommunen und in der Politik. Limitierender Faktor sind oft die unflexiblen Arbeitszeiten. Mit der Reform des Arbeitszeitgesetzes wird also mehr und nicht weniger Engagement möglich. Das stärkt auch unsere Demokratie!

4

Falsch!
In vielen Branchen herrscht Arbeits- und Fachkräftemangel. Zum Beispiel in der Gastronomie: Mit der geplanten Wochenarbeitszeit könnten Beschäftigte in der Hochsaison mehr arbeiten und hätten mehr freie Zeit in der Nebensaison. Gleiches gilt auch für die Produktion: In Hochphasen kann mehr gearbeitet werden, davor und danach entsprechend weniger. Aufs Jahr gesehen arbeitet so niemand länger – die Arbeitszeit verteilt sich nur anders. Und zwar so, wie es das EU-Recht schon lange vorsieht!

5

Richtig. Aber nur in beschränktem Maße!
Auch Tarifverträge können sich nur im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen. Und das aktuelle Gesetz schränkt die Flexibilität deutlich ein. Das ist ein Standortnachtteil, denn in anderen Mitgliedsstaaten der EU gilt das Arbeitszeitgesetz genau in der Form, die jetzt endlich auch in Deutschland kommen soll.

6

Falsch!
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Nehmen wir zum Beispiel den Service- und Montagebereich. Hier dürfen letzte Handgriffe, die nur noch eine halbe Stunde dauern würden, häufig nicht am gleichen Tag gemacht werden, weil die geltende maximale Arbeitszeit sonst überschritten werden würde. Deshalb muss das Team wieder alles einpacken und oft viele Kilometer zurück in die Firma fahren. Dann müssen sie zu einem anderen Zeitpunkt wieder zum Kunden zu fahren, um dann die Arbeiten zu beenden. Das ist sowohl für die Beschäftigten als auch für die Kunden sehr unbefriedigend, verzögert die Arbeiten unnötig und mindert die Produktivität.

7

Falsch!
Wir wollen, dass Beschäftigte mit Kindern ihren Job wahrnehmen und sich um ihre Kleinen kümmern können. Das geht meistens bestens am Vormittag und dann, wenn die Kinder im Bett sind. Dabei hilft die größere Flexibilität in der Verteilung der Arbeit ebenso wie eine flexible Gestaltung der Ruhezeit, z. B. mit neun statt elf Stunden. Zu letzterem muss sich auch die Bundesregierung endlich durchringen. Davon profitieren Elternpaare übrigens genauso wie Alleinerziehende. Und alle, die keine Kinder haben oder deren Kinder bereits aus dem Haus sind, können die Vereinbarkeit von Leben und Beruf in Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber ebenfalls besser auf ihre Bedürfnisse hin anpassen.

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