Unternehmen im Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind verpflichtet, regelmäßig über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu berichten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat nun weiterführende Informationen zu den Berichtspflichten bekanntgegeben.
MehrUnterhändler des Europäischen Parlaments und der französischen Ratspräsidentschaft haben sich am 21. Juni 2022 auf einen Kompromiss zur EU-Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geeinigt. Wir informieren über die Ergebnisse.
MehrMit ihrer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms unterstützt die vbw den vorliegenden Entwurf. Sie fordert allerdings eine noch stärkere Ausrichtung auf notwendige Entwicklungen und schnelle Planungsfortschritte.
MehrIn ihrem Bericht schlägt die Plattform für Nachhaltiges Finanzwesen vor, einen Maßstab für sozial nachhaltige Investitionen aufzubauen, um vermehrt Kapitalströme in als sozial wertvoll erachtete Wirtschaftsaktivitäten zu lenken.
MehrUnser neuer Leitfaden unterstützt Sie bei den ersten Schritten zur Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagements im Unternehmen. Wir informieren außerdem im Detail über die Anforderungen an ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement.
MehrBei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt es neue Entwicklungen. Unter anderem hat das für die Kontrolle und Durchsetzung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Wahrnehmung der neuen Aufgaben eine eigene Außenstelle eingerichtet.
MehrWir stellen Ihnen den Mitschnitt und die Präsentationsfolien zu unserem Webinar über die Inhalte und den Handlungsbedarf des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zur Verfügung.
MehrDer Bundestag hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2021 den Gesetzentwurf für ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in 2. / 3. Lesung beschlossen. Die finale Befassung im Bundesrat ist am 25. Juni 2021 erfolgt. Nun wurde die finale Textfassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
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