Die bayerische Wirtschaft

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Tarif

Tarifbindung

Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie obliegt die kollektive Gestaltung von Arbeitsbedingungen den Tarifvertragsparteien: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften verhandeln – Betriebe und Arbeitnehmer entscheiden im Rahmen der Koalitionsfreiheit, ob sie Tarifverträgen unterfallen oder nicht.