Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie obliegt die kollektive Gestaltung von Arbeitsbedingungen den Tarifvertragsparteien: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften verhandeln – Betriebe und Arbeitnehmer entscheiden im Rahmen der Koalitionsfreiheit, ob sie Tarifverträgen unterfallen oder nicht.
Wir informieren Sie über die Auslegung des Tarifvertrags über Branchenzuschläge in der M+E Industrie im Hinblick auf den zu zahlenden Mindestbranchenzuschlag.
MehrDie vbw hat eine kostenpflichtige Hotline eingerichtet, die über Tarifregelungen informiert.
Mehr