Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung werden durch die Insolvenzsicherung garantiert. Bei Ausfall der Versorgungszusagen infolge einer Unternehmensinsolvenz übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Zahlung an die betroffenen Arbeitnehmer.
Die vbw sieht in diesem System den besten Weg, um der gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht gerecht zu werden. Allerdings müssen die Beitragsbelastungen für die Unternehmen möglichst gering gehalten werden.
Weitere Positionen der vbw zu aktuellen Themen finden Sie hier: vbw - Auf einen Blick

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