Wir fordern wieder mehr Markt und weniger Regulierung, vor allem beim Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG).
1. EEG-Förderung neu ausrichten
2. Begrenzung der EEG-Umlage
Nach einer wissenschaftlichen Studie der vbw wird die EEG-Umlage, die 2004 noch 0,54 Cent pro Kilowattstunde betrug, von derzeit 3,59 Cent pro Kilowattstunde ab 2020 auf sechs Cent pro Kilowattstunde steigen. Die Zusage der Bundesregierung, die EEG-Umlage auf 3,6 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen, wird nicht eingehalten werden können. Dabei haben wir in Deutschland bereits jetzt (nach Dänemark) den höchsten Strompreis in Europa.
3. Ausnahmeregelung für die Industrie verbessern
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten, ist die Ausnahmeregelung gleitend zu gestalten. Sie gilt erst ab einem Stromkostenanteil an der betrieblichen Bruttowertschöpfung von 14 Prozent. Wir fordern einen gestuften Einstieg ab einem Stromkostenanteil von fünf Prozent an der Bruttowertschöpfung und wir fordern eine Deckelung der EEG-Umlage auf zwei Cent pro Kilowattstunde, jedenfalls für Industrieunternehmen.
4. Aufbau von grundlastfähigen Ersatzkapazitäten
Nach dem Wegfall der Kernenergie müssen andere grundlastfähige Stromerzeugungskapazitäten für Zeiten ohne Wind und Sonne gebaut werden. Damit dies geschieht, muss der Staat die Rahmenbedingungen und Strukturen für einen wirtschaftlichen Betrieb solcher Anlagen schaffen.
5. Bau von Speichern für Wind- und Sonnenstrom
Da die Sonne nicht immer scheint und der Wind nicht immer bläst, sind Speicher für diese Energieformen nötig. Für Bayern ist derzeit lediglich ein neues Pumpspeicherkraftwerk geplant. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
6. Ausbau des Stromnetzes
Der Netzausbau nach heutiger Planung reicht nicht aus, um die Stromversorgung in Süddeutschland und vor allem in Bayern zu sichern. Deshalb sind Hochleistungstransportleitungen, sogenannte „Stromautobahnen“ oder „Overlay-Grid“ zu bauen.
7. Anreize zur energetischen Gebäudesanierung
Die energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand muss von einem Prozent pro Jahr auf mindestens zwei Prozent steigen. Dazu sind eine steuerliche Abschreibung der Kosten auf zehn Jahre und eine stärkere Beteiligung der Mieter an diesen Kosten nötig.
8. Monitoring etablieren
Um das Voranschreiten der Energiewende fortlaufend bewerten zu können, ist ein Monitoring anhand
konkreter Kriterien nötig.

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