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Franz Niedermaier
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Sozialrecht

Letzte Aktualisierung: 24. Januar 2012

Regelungen zum Mutterschutz haben sich bewährt

Am 06. Februar 1952, also vor 60 Jahren, trat das Mutterschutzgesetz, das "Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter", in Kraft. Mehrmals verändert bietet es bis heute den Müttern eine hervorragende und europaweit vorbildliche Absicherung, die zusammen mit den Regelungen zur Elternzeit ihresgleichen sucht.

Laut Mutterschutzgesetz darf während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz während der Elternzeit beträgt zusätzlich bis zu drei Jahre. Im Zusammenspiel von Mutterschutz und Elternzeit hat Deutschland damit eine sehr lange Absicherung für Mütter und ein vorbildliches Gesamtpaket für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 

Ein Ausbau des Mutterschutzes auf EU-Ebene ist vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll, denn die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss den Traditionen und Lebenswirklichkeiten in den Mitgliedsstaaten gerecht werden. Die Ausweitung des Mutterschutzes auf 20 Wochen, wie seit längerem vom Europäischen Parlament gefordert, würde die Vielfalt und Flexibilität der nationalen Regelungen beschneiden.

Eine solche Regulierung würde zu erheblichem bürokratischen Mehraufwand sowie zusätzlichen Kosten von rund 1,7 Milliarden Euro in Deutschland führen, ohne das Schutzniveau in Deutschland zu verbessern. Statt einer Ausdehnung des Mutterschutzes brauchen berufstätige Mütter und Väter konkrete Unterstützung in Familienphasen, wie etwa eine ausreichende Anzahl an Kinderbetreuungsplätzen.