Basel III ist eines der wichtigsten Regulierungsvorhaben der EU und soll die Finanzmärkte stabilisieren. Dieser Schritt ist richtig. Dabei müssen jedoch Auswirkungen vermieden werden, die die Realwirtschaft belasten und der Marktstabilität zuwiderlaufen.
Eine für die vbw erstellte Studie des Kapitalmarktspezialisten Professor Dr. Christoph Kaserer, Technische Universität München, zeigt: Um dieses Ziel zu erreichen und damit auch die Bedürfnisse der kreditsuchenden großen und mittelständischen Unternehmen abzudecken, müssen die bisherigen Entwürfe der EU in einigen Punkten korrigiert werden. Die wichtigsten Anliegen:
Basel III und Kreditversorgung
Basel III zielt auf die Bankenregulierung ab. Die EU setzt Basel III unter dem Titel CRD IV (Capital Requirements Directive IV) um. Die geplanten neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken belasten die Finanzierungsfähigkeit der Kapitalmärkte bis an die Grenze. Das schlägt auf die Realwirtschaft durch.
- Die neuen Kapitalanforderungen veranlassen Finanzinstitute, kurzfristig die Kreditvergabe einzuschränken, weil sich die Eigenkapitalbeschaffung im andernfalls benötigten Umfang als äußerst schwierig erweist. Hierdurch sind Finanzierungsengpässe für die Realwirtschaft und insbesondere den Mittelstand zu befürchten.
- Höhere Kosten für die Kapitalbeschaffung von Banken dürften allein im Euroraum mit hochgerechnet bis zu 24 Milliarden Euro jährlich auf realwirtschaftliche Kreditnehmer durchschlagen.
Um negative Effekte zu vermeiden und die volkswirtschaftlich erwünschte Zusammenarbeit von Finanzinstituten und Unternehmen zu stärken, muss die Regulierung folgende Wege gehen:
- Kredite an Unternehmen müssen durch gezielte Anreize risikogerecht entlastet werden. Dazu eignen sich abgestuft ermäßigte Eigenkapitalunterlegungspflichten für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen. Ökonomisch sinnvoll ist eine Absenkung des Risikogewichts im KMU-Bereich um 30 bis 40 Prozent. Diese sind mit einer inflationsgerechten Anhebung der Umsatzgrenze für KMU von derzeit 50 Millionen Euro zu kombinieren.
- Wenn der Gesamtkredit einer Bank an ein mittelständisches Unternehmen eine Million Euro nicht überschreitet, wird das Risikogewicht heute schon um 25 Prozent abgesenkt. Das Risikogewicht ist hier stärker abzusenken und der Grenzwert auf zwei Millionen Euro anzuheben.
- Thema bleibt auch, wie weit die jüngst abgeschwächte, aber nach wie vor evidente regulatorische Besserstellung des Handelsbuches gegenüber dem Kreditbuch von Banken das Potenzial für Unternehmensfinanzierungen zu Gunsten des Eigenhandels der Banken beeinträchtigt.
- Die Meldeschwelle für Großkredite wird durch Basel III implizit gesenkt. Um in der Finanzierung von Großprojekten keine neuen Hindernisse aufzubauen, sollte das vermieden werden.
Richtig ist es, dass die EU die Vorgaben von Basel III zur Liquiditätssicherung von Banken vorläufig nicht umsetzt. Der Kapitalmarkt ist nicht in der Lage, die Kapitalbedürfnisse, die damit auf die Banken zukommen würden, zu decken. Die Banken könnten also nur durch massive Rückführung ihres Geschäfts reagieren. Das würde zu Lasten der Unternehmensfinanzierung gehen.
Basel III und Absicherungsgeschäfte
Obwohl Basel III auf die Regulierung von Banken abstellt, verteuert die vorgelegte Reform der Capital Requirements Direktive Absicherungsgeschäfte für Industrieunternehmen in Abhängigkeit von Sicherungsreichweite und Rating um das Zwei- bis Sechsfache. Fehlende Abstimmung auf andere Regulierungspakete – speziell zum Derivatehandel – führen hier zu Widersprüchen und Fehlsteuerung.
Das betrifft insbesondere die so genannte CVA-Charge – die Unterlegung von Eigenkapital für das Risiko einer Bonitätsverschlechterung des Kontrahenten. Hier müssen Absicherungsgeschäfte, die Unternehmen mit Banken tätigen, ausgenommen werden, da reale Geschäfte hinterlegt sind.
Das Gutachten (siehe Anhang) begründet diese Überlegungen und führt sie weiter aus.

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