Die Bundesregierung hat am 06.Oktober 2010 den nationalen Aktionsplan CSR (Corporate Social Responsibility, Deutsch: gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen) verabschiedet. Dieser Aktionsplan basiert auf Empfehlungen, die das nationale CSR-Forum, ein mit Experten aus unterschiedlichen Bereichen besetztes Gremium, erarbeitet hat.
Der Aktionsplan verfolgt das Anliegen, einen Bewusstseinswandel dahingehend herbeizuführen, dass sich CSR für Unternehmen und Gesellschaft lohnt. CSR soll zum einen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken und zum anderen dabei helfen, Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen zu finden, die durch politische Maßnahmen allein nicht gelöst werden können. Dabei wird der Charakter der Freiwilligkeit von CSR ausdrücklich betont.
Zentrale Aktionsfelder und Ziele
Auf den folgenden Feldern sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die von der Bundesregierung avisierten Ziele zu erreichen:
- CSR in Unternehmen, insbesondere KMU, stärker verankern
- Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit von CSR erhöhen
- Integration von CSR in Bildung, Qualifizierung, Wissenschaft und Forschung
- Stärkung von CSR in internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenhängen
- Beitrag von CSR zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
- Weiterentwicklung eines CSR-förderlichen Umfelds
Die Bundesregierung verfolgt dabei das Ziel, CSR zum Standortfaktor für Deutschland zu machen und als Wettbewerbsvorteil der Unternehmen zu etablieren. Dafür gilt es, die Rahmenbedingungen für CSR zu optimieren.
Um die Transparenz und Kommunikation von CSR-Aktivitäten zu verbessern, plant die Regierung, ein Internetportal aufzubauen, auf dem sich die Bürger über das ökologische und soziale Engagement der Unternehmen informieren können.
Bewertung des Aktionsplanes
Insbesondere der praxisorientierte Ansatz, den die Bundesregierung mit ihrem Aktionsplan CSR verfolgt, ist positiv zu bewerten. Damit wird das vielfältige gesellschaftliche Engagement, das Unternehmen heute schon leisten, gewürdigt. Zudem ist es erfreulich, dass die Bundesregierung ausdrücklich betont, dass CSR freiwillig ist und keinerlei Regulierung bzw. Standardisierung angestrebt wird. Primäre Aufgabe der Unternehmen ist es, im Kerngeschäft wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Es darf nicht zu einem verpflichtenden Nebengeschäft „Verantwortung“ kommen. Der unternehmerische Erfolg ist Grundvoraussetzung für jedes weitergehende gesellschaftliche Engagement.
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