Die europäische Union ist davon überzeugt, dass von Corporate Social Responsibility (CSR) sowohl die Unternehmen als auch die Gesellschaft insgesamt profitieren. Die gesellschatliche Verantwortung von Unternehmen wird als ein Mittel verstanden, die Ziele der Europa 2020 Strategie zu erreichen und zur nachhaltigen Entwicklung sowie Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Daher ist es ein Anliegen der EU, die Verbreitung und Umsetzung von CSR weiter zu fördern.
Kernpunkte der Mitteilung zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen
In der Mitteilung legt die Kommission eine neue Definition von CSR vor. CSR wird verstanden als „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“.
Mit einem Aktionsplan für die nächsten drei Jahre macht die Kommission konkrete Vorgaben und Anregungen für die Weiterverbreitung von CSR. So sollen in einer Reihe von Wirtschaftszweigen Mulitstakeholder-CSR-Plattformen eingerichtet werden, um für die Branche relevante CSR-Verpflichtungen bekannt zu machen und erzielte Fortschritte zu überwachen. Für branchenweite Selbst- und Korregulierungsprojekte sollen Verhaltenskodizes erarbeitet werden, um die Effizienz der Prozesse zu verbessern.
Besonders im Fokus steht die Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen durch die Unternehmen. Die EU wird eine „Rechtsvorschrift über die Transparenz der sozialen und ökologischen Information“ vorlegen, derzeit läuft hierfür eine Folgenabschätzung. Zudem fordert die Kommission alle großen europäischen Unternehmen auf, sich bis 2014 dazu zu verpflichten entweder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, den UN Global Compact oder die ISO 26000 umzusetzen.
Bewertung der vbw
Die vbw bewertet die Mitteilung der EU-Kommission kritisch. Die neue Mitteilung stärkt nicht den Charakter der Freiwilligkeit von CSR, sonder untergräbt ihn. Durch die angedachten Maßnahmen ist gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen nicht mehr länger ein Ansatz der von unten nach oben getragen wird, vielmehr wird CSR auf Maßgaben reduziert die einzuhalten sind.
Die vbw lehnt auch die geplante Berichtserstattungspflicht zum sozialen und ökologischen Engagement der Unternehmen ab, da der Aufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig ist.
Das vbw Positionspapier "Europäische CSR-Politik" bewertet die aktuelle Mitteilung ausführlich und zeigt notwendige Änderungen auf. Über die Vielfalt von CSR in Bayern können Sie sich auf der Internetplattform Wirtschaft weiß-blau informieren.

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