Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente wird weiterhin zentrale Säule der Alterssicherung bleiben. Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, ist es aber zwingend notwendig, flankierend auf die kapitalgedeckte Vorsorge zu setzen. Entsprechend müssen die Reformbemühungen nicht allein auf die gesetzliche Rente abzielen, sondern auch die private und betriebliche Vorsorge in den Blick nehmen.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einzuführen. Die vbw plädiert für praxistaugliche Lösungen, um eine Überforderung Selbstständiger zu verhindern. Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen zu diesem Thema.
MehrUnser Positionspapier skizziert den notwendigen Reformbedarf bei der Altersvorsorge und benennt Forderungen für ein verlässliches und dabei bezahlbares System der Alterssicherung.
MehrMit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden wichtige Schritte eingeleitet, die die Attraktivität der bAV verbessert haben. An welchen Punkten jetzt noch Handlungsbedarf besteht, um die Weiterverbreitung der bAV zu fördern, zeigt unser aktuelles Positionspapier.
MehrDas Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 25. November 2020 den Alterssicherungsbericht 2020 verabschiedet. Der Bericht gibt einen Einblick in die Struktur der Altersvorsorge, die Einkommenssituation von Älteren und die Verbreitung privater und betrieblicher Altersvorsorge.
MehrDas Bundeskabinett hat am 25. November 2020 den Rentenversicherungsbericht 2020 verabschiedet. Der jährlich erscheinende Bericht gibt eine Prognose zur erwarteten Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
MehrDer Bundestag hat die Einführung einer Digitalen Renteninformation beschlossen. Ziel ist es, den Bürger*innen einen verständlichen Gesamtüberblick zum Stand der eigenen Altersvorsorge zu geben.
MehrDer Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat den Beitragssatz für das Jahr 2020 auf 4,2 Promille der Bemessungsgrundlage festgelegt. Wegen des deutlichen Anstiegs im Insolvenzgeschehen kommt es zu einer Beitragssatzsteigerung.
MehrUm den Insolvenzschutz bei Pensionskassen-Betriebsrenten zu verbessern, wurden Neuregelungen auf den Weg gebracht. Arbeitgeber, die Betriebsrentenzusagen über Pensionskassen geben, sollen künftig über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) insolvenzgesichert werden.
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