Das Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgelegt. Den Referentenentwurf und eine entsprechende Synopse zu den geplanten Anpassungen finden Sie im Downloadbereich.
Geplante Änderungen
Der Entwurf entspricht weitestgehend dem Gesetzentwurf der Ampelkoalition vom 18. September 2024 und enthält insbesondere wesentliche Änderungen im Vergleich zum Status quo:
-
Erleichterung beim Zugang zum Sozialpartnermodell
-
Ermöglichung der Einrichtung von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auf Betriebsebene
-
Ausweitung der Abfindungsgrenze
-
Vorzeitige Inanspruchnahme der Betriebsrente
-
Anpassung der Definition Pensionskasse
-
Flexibilisierung der Bedeckungsvorschriften
-
Verbesserung der Förderung von Beschäftigten mit geringem Einkommen
Bewertung
Der Entwurf bleibt in Summe hinter den Erwartungen zurück. Es fehlen Ansätze, die die Weiterverbreitung der betrieblichen Altersvorsorge nachhaltig stärken können. Dafür wäre es insbesondere notwendig, die reine Beitragszusage ohne Tarifvorbehalt zu ermöglichen. Die nun geplante Anpassung beim Sozialpartnermodell ist entsprechend ungenügend.
Die geplante teilweise Zulassung von Optionsmodellen zur Entgeltumwandlung auf betrieblicher Ebene fällt zu restriktiv aus. Der geplante Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 20 Prozent des umgewandelten Entgeltbetrages weicht zudem ohne sachlichen Grund von den vorgegebenen 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung ab.
Auch bei der geplanten Erleichterung von Abfindungen fehlt es an echten Erleichterungen für Arbeitgeber. Die geplante Option, Abfindungen unter besonderen Voraussetzungen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu können, ist abzulehnen.
Die Dynamisierung der Geringverdienerförderung ist zu begrüßen. Allerdings sollten auch die internen Durchführungswege in diese Förderung einbezogen werden.
Viele notwendige Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge fehlen im Referentenentwurf. Das gilt insbesondere für die Flexibilisierung der Garantieanforderung an die Beitragszusage mit Mindestleistung und die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen.
Weitere Entwicklung
Ein Kabinettsbeschluss ist für Herbst 2025 vorgesehen.
Ihre Anmerkungen zum Referententwurf können Sie uns gerne zukommen lassen, wir werden unsere Position auf verschienden Kanälen in den Gesetzgebungsprozess einfließen lassen.