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Letzte Aktualisierung: 14. November 2024

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Rentenversicherungsbericht 2024

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
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Das Bundeskabinett hat am 13. November 2024 den Bericht über die gesetzliche Rentenversicherung verabschiedet. Der Bericht enthält insbesondere die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den kommenden 15 Kalenderjahren.

Prognosen zur Beitragssatzentwicklung und Rentenniveau

Der Rentenversicherungsbericht 2024 fällt dieses Jahr genau in den Zeitraum des Bruchs der Ampel-Regierung und bevorstehender vorgezogener Neuwahlen. Eigentlich berücksichtigt der Rentenversicherungsbericht standardmäßig die aktuelle Rechtslage einschließlich der Kabinettsbeschlüsse. Vor allem das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenpaket II) sieht u.a. eine Festschreibung des Mindestrentenniveaus bei 48 Prozent bis 2040 vor. Dieser Gesetzentwurf ist aktuell im parlamentarischen Verfahren und die aktuelle Minderheitsregierung bräuchte die Opposition, um das Rentenpaket II noch zu verabschieden. Das ist äußerst unwahrscheinlich im Augenblick. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheit gibt der Rentenversicherungsbericht 2024 zwei Szenarien des Mindestsicherungsniveaus und folglich auch für die Beitragssatzentwicklung vor.

Nach der sogenannten „mittleren Variante“ ergeben sich für die allgemeine Rentenversicherung folgende Beitragssätze:

202718,9 %
202819,9 %
202920,1 %
203020,4 %
203120,8 %
203221,2 %
203321,6 %
203421,9 %
203522,1 %
203622,1 %
203722,2 %
203822,3 %

Über alle neun Modellvarianten hinweg ergibt sich für 2028 in der Rentenversicherung ein möglicher Beitragssatz von 19,7 Prozent bis 20,5 Prozent sowie für 2038 eine Spannweite von 21,6 Prozent bis 22,9 Prozent. Wurde im Vorjahresbericht noch ein Anstieg der Beitragssätze in der „mittleren Variante“ ab 2028 (18,7 %) erwartet, sollen sie dem aktuellen Bericht zufolge bereits 2027 auf 18,9 Prozent steigen.

Ohne Berücksichtigung der bereits vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwürfen bleibt der Beitragssatz in der mittleren Variante bis zum Jahr 2027 beim aktuellen Wert von 18,6 Prozent stabil. Danach steigt er zunächst auf 19,8 Prozent im Jahr 2028 und 20,0 Prozent im Jahr 2030. Zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2038 liegt er bei 21,4 Prozent.

Einschätzung

Die künftige Beitragssatzentwicklung ist etwas schlechter als im vorigen Rentenversicherungsbericht erwartet. Der Handlungs- und Reformbedarf ist unübersehbar. Keineswegs dürfen auch noch zusätzliche Ausgaben beschlossen werden. Ein dauerhaftes Rentenniveau von 48 Prozent, wie es mit dem Rentenpaket II geplant ist, ist dauerhaft nicht finanzierbar. Bis 2036 gehen die geburtenstarken Jahrgänge, die derzeit rund 30 Prozent des aktiven Arbeitsmarkts ausmachen, in Rente, was zu erheblichen finanziellen Belastungen der Rentenversicherung führen wird.

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