Das Bundeskabinett hat am 19. November 2025 den Bericht über die gesetzliche Rentenversicherung verabschiedet. Der Bericht enthält insbesondere die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den kommenden 15 Kalenderjahren.
Prognosen zur Beitragssatzentwicklung und Rentenniveau
Der Rentenversicherungsbericht 2025 enthält – wie in den Vorjahren – vor allem Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie des zur Aufrechterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsrücklage erforderlichen Beitragssatzes in den kommenden 5 bzw. 15 Jahren. Die Modellrechnungen basieren dabei auf dem zur Zeit der Verabschiedung des Berichts geltenden Rechts. Zusätzlich werden bereits vom Kabinett beschlossene Gesetzentwürfe mit einbezogen, wie der Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten. Dieser sieht vor, dass der Bund der Rentenversicherung die Mehrkosten für die Rentenniveaustabilisierung und die Ausweitung der sog. Mütterrente erstattet. Diese Erstattungen belaufen sich laut Rentenversicherungsbericht bis 2039 auf knapp 180 Mrd. Euro.
Nach der sogenannten „mittleren Variante“ ergeben sich für die allgemeine Rentenversicherung folgende Beitragssätze:
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| 2027 | 18,6 % | 2033 | 20,8 % |
| 2028 | 19,8 % | 2034 | 20,9 % |
| 2029 | 20,0 % | 2035 | 21,0 % |
| 2030 | 20,1 % | 2036 | 21,1 % |
| 2031 | 20,2 % | 2037 | 21,2 % |
| 2032 | 20,6 % | 2038 | 21,2 % |
Bezogen auf den 15-Jahreszeitraum (2025-2039) werden – wie üblich – ergänzend neun verschiedene Varianten berechnet, die unter den getroffenen Annahmen mögliche Entwicklungen für die Arbeitsentgelte und die Beschäftigung modellhaft zeigen. Über alle neun Modellvarianten hinweg ergibt sich für 2030 in der Rentenversicherung ein möglicher Beitragssatz von 19,8 Prozent bis 20,4 Prozent sowie für 2039 eine Spannweite von 20,7 Prozent bis 21,6 Prozent. Wurde im Vorjahresbericht und in der Frühjahrs-Finanzschätzung der DRV Bund noch ein Anstieg der Beitragssätze bereits ab 2027 erwartet, sollen sie dem aktuellen Bericht zufolge erst 2028 steigen, dann allerdings deutlich von 18,6 Prozent auf 19,8 Prozent.
Einschätzung
Der Rentenversicherungsbericht zeigt deutlich, wie dringend der Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung ist und wie kostspielig das Rentenpaket der Bundesregierung ist. Auch wenn entgegen früherer Prognosen der Beitragssatz voraussichtlich bis 2027 noch stabil bleibt, ist 2028 mit einem deutlichen Sprung nach oben zu rechen (+ 1,2 Prozentpunkte), der zu einer enormen Kostenbelastung für Arbeitgeber und Beschäftigte führen wird.
Der prognostizierte stetige weitere Anstieg in den Folgejahren reflektiert den Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge in den 2030er-Jahren, der erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen wird. Deshalb sind jetzt kostensenkende Reformen nötig statt weiterer teurer Leistungsausweitungen. Auch wenn das Rentenpaket aus Steuermitteln finanziert wird und der Rentenbeitragssatz dadurch nicht noch zusätzlich erhöht wird, wird das Geld an anderen Stellen fehlen, etwa für Entlastungen oder Investitionen.