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Themen und Services/Soziale Sicherung/Rente + bAV

Letzte Aktualisierung: 08. August 2025

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Rentenpaket I: Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
Telefon +49 (0) 89-551 78-534 Mobil +49 (0) 173-573 89 22

Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Gleichstellung der Kindererziehungszeiten beschlossen – das sogenannte Rentenpaket I (siehe Downloadbereich). Im Vergleich zum Referentenentwurf haben sich folgende Anpassungen ergeben:

  • Die Ausweitung der Mütterrente wird um ein Jahr auf 2027 vorgezogen.
  • Die Kosten der Anhebung der Mindestrücklage werden komplett auf die Beitragszahler abgewälzt. Das ermöglicht eine Sonderregel zur einmaligen Herausrechnung des Effekts der Anhebung der Mindestrücklage auf den Allgemeinen Bundeszuschuss und die Beiträge für Kindererziehungszeiten.
  • In der Neuregelung des Vorbeschäftigungsverbots wird klargestellt, dass dieses nicht gilt, wenn beim selben Arbeitgeber nicht mehr als acht Jahre und 12 Verlängerungen befristet werden.

Inhalte Rentenpaket I

  • Das Rentenniveau wird bis 2031 in der Höhe von 48 Prozent festgeschrieben. Die Rentenanpassungen ab 2032 erfolgen von der bis dahin erreichten Rentenhöhe aus. Die damit verbundenen Mehraufwendungen werden der Rentenversicherung aus Steuermitteln vom Bund erstattet.
  • Vervollständigung der Mütterrente: die rentenrechtlich anerkannten Kindererziehungszeiten werden für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Auch die Mehraufwendungen, die sich aufgrund der zusätzlichen Anrechnung der Kindererziehungszeiten ergeben, werden der Rentenversicherung vom Bund erstattet.
  • Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung wird zur Verbesserung der unterjährigen Liquidität angehoben.
  • Die Regelungen zu Bundeszuschüssen und ihren Fortschreibungsvorschriften werden geändert, um diese transparenter und einfacher zu gestalten.
  • Das sog. Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Absatz 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (im Entwurf "Anschlussverbot" genannt) wird für Personen aufgehoben, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, um die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern.

Bewertung

Das Paket ist in Summe kritisch zu bewerten. Ausschlaggebend hierfür sind die immensen Kosten, die durch die Haltelinie und die Ausweitung der Mütterrente entstehen. Positiv zu bewerten ist lediglich der Wegfall des Vorbeschäftigungsverbots. Dieses kann die Beschäftigung von Älteren jenseits des Renteneintrittsalters stärken. Leider wurden hier im Vergleich zum Referentenentwurf unnötige Einschränkungen vorgenommen.

Kostenbelastung

Die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung wird durch die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen weiter erschwert. Da die Renten auch nach der Niveaufortschreibung bis 2031 höher ausfallen sollen als nach geltendem Recht, steigt die Kostenbelastung für das geplante Maßnahmenpaket gegenüber den ohnehin schon kostspieligen Plänen des Koalitionsvertrags in den nächsten 15 Jahren auf rund das Doppelte an. Insgesamt fallen in dieser Zeit aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen rund 200 Milliarden Euro zusätzliche Kosten an.

In der kurzen Frist kommt es zu folgenden Belastungen:

  • ab dem Jahr 2029 zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von zunächst 4,1 Milliarden Euro,
  • im Jahr 2030 steigen die Kosten auf 9,4 Milliarden,
  • im Jahr 2031 auf 11,2 Milliarden Euro.

Für den weiteren Ausbau der Mütterrente werden ab 2027 jährliche Zusatzkosten in Höhe von fünf Milliarden Euro erwartet.

Es ist konsequent, diese beiden Maßnahmen aus Steuermitteln zu finanzieren. Dadurch werden jedoch die Finanzierungsspielräume des Bundes für andere Bereiche erheblich reduziert.

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