Der Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis wird vom Asylbewerber / Geduldeten generell bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde gestellt. Bei einer vollumfänglichen Prüfung wird dann behördenintern die Bundesagentur für Arbeit / Arbeitsmarktzulassungsteam sowie von dort der regionale Arbeitgeber-Service eingeschaltet. Sodann wird von der Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung zur Beschäftigung an die Ausländerbehörde übermittelt.
Bei einer beschränkten Prüfung