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Letzte Aktualisierung: 27. März 2024

Studie

Steuerliche Standortqualitäten für Unternehmen in der EU

Dr. Benedikt Rüchardt
Dr. Benedikt Rüchardt
Steuern, Finanzen, Landesentwicklung, Wirtschaft und Kommunalwirtschaft
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Steuerliche Standortqualitäten für Unternehmen in der EU

Unsere Studie Deutsche Unternehmen auf den Weltmärkten – Steuerliche Hemmnisse von November 2023 zeigt, wo ertragsteuerliche Regelungen in Deutschland ansässige Unternehmen in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit benachteiligen und was dagegen getan werden kann. Als Messlatte dienen dort die 13 Länder, die für die deutsche Wirtschaft als Export- oder Investitionsziele besonders wichtig sind. Das ernüchternde Ergebnis: In keinem Punkt ist Deutschland steuerpolitisch top oder zumindest besser als das Mittelfeld. Bei der Höhe der Unternehmensteuern trägt Deutschland die rote Laterne.

Deutschlands Steuerrecht ist auch im EU-Vergleich ein klarer Standortnachteil

Im Vorfeld der Europawahl haben wir Prof. Deborah Schanz (LMU) um ergänzende Darstellungen zum Vergleich zwischen den EU-Mitgliedsstaaten gebeten. Die dazu hier vorliegende Studie bestätigt die schlechten steuerpolitischen Standortqualitäten unseres Landes. Deutschland hat mit nominal 29,9 Prozent die zweithöchsten Unternehmenssteuern in der EU. Unsere steuerliche Forschungsförderung kann bei größeren Projekten mit Angeboten anderer Länder nicht mithalten. Die eingeschränkten Verrechnungsmöglichkeiten für größere Verlustvorträge führen dazu, dass anderswo Unternehmen nach harten Phasen mit hohen Verlusten spürbar schneller wieder liquide sind als in Deutschland.

Effektive Unternehmensteuerlast: Deutschland auf Platz 26 von 27

Solche Nachteile für in Deutschland ansässige Unternehmen ziehen sich auch durch das Kleingedruckte in den Steuerregeln der EU-Mitgliedsstaaten. Zusammen mit der hohen nominalen Steuerlast führt das dazu, dass Deutschland auch bei der effektiven Steuerlast der Unternehmen im EU-Vergleich auf Platz 26 von 27 liegt.

Ohne deutliche Verbesserungen wird unser Steuerrecht nicht wettbewerbsfähig

Bis zur Augenhöhe des deutschen Steuerrechts mit dem der anderen EU-Mitgliedsstaaten ist es ein weiter Weg. Deutschland muss kein Niedrigsteuerland werden, aber ohne einen Unternehmensteuersatz von 25 Prozent und weitere Verbesserung wird unser Steuerrecht nicht wettbewerbsfähig.

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