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Themen und Services/Integration von Geflüchteten

Letzte Aktualisierung: 18. August 2026

Information

Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten: Neue Regelungen zu sicheren Herkunftsstaaten

Kontakt
 Sarah Schmoll
Sarah Schmoll
Integration von Geflüchteten, MINT-Talentförderung, Projekte
Telefon +49 (0) 89-551 78-218 Mobil +49 (0) 151-72551147

Das Gemeinsame Europäische Asylsystems (GEAS) verändert die Regelungen zum Arbeitsmarktzugang für bestimmte ausländische Staatsangehörige. Seit dem 29. Juli 2026 wurde die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitert, was für Menschen aus den neu hinzugekommenen Staaten Beschäftigungsverbote bedeuten kann. Die Regelungen betreffen insbesondere Personen mit Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren sowie Personen mit Duldung. Anerkannte Schutzberechtigte sind hiervon ausgeschlossen.

Die Einstufung eines Landes als sicherer Herkunftsstaat führt jedoch nicht automatisch zur Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses einer betroffenen Person. Ob eine Beschäftigung weiterhin zulässig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus, den Nebenbestimmungen im Aufenthaltstitel sowie möglichen Übergangsregelungen.

Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten

Bislang galten folgende Staaten als sichere Herkunftsstaaten: EU-Mitgliedstaaten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ghana, Senegal, Georgien und die Republik Moldau.

Zusätzlich zu den bereits geltenden Regelungen wurde die Liste um folgende Staaten erweitert: Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei.

Prüfungspflicht der Arbeitgeber

Unternehmen werden in der Regel nicht automatisch informiert, wenn sich der Aufenthaltsstatus oder die Beschäftigungserlaubnis eines*r Mitarbeiter*in ändert. Änderungen des Arbeitsmarktzugangs werden durch die zuständige Ausländerbehörde im Aufenthaltstitel oder auf dem zugehörigen Zusatzblatt dokumentiert.

Die Prüfung, ob eine Beschäftigung weiterhin zulässig ist, liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Unternehmen sollten deshalb Aufenthaltstitel und Nebenbestimmungen regelmäßig prüfen und die entsprechenden Nachweise dokumentieren.

Übergangsregelungen beachten

Für bestimmte Personengruppen wurden Übergangsregelungen geschaffen:

  • Personen aus den Herkunftsländern, die nun als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurden, sind geschützt, wenn sie bereits am 06. Mai 2025 oder früher mit einer Duldung in Deutschland gelebt haben.
  • Wer am 11. Juni 2026 oder davor bereits eine gültige Beschäftigungserlaubnis besaß, ist in der Regel von ihrem Entzug ausgenommen.

Der erforderliche Prüfaufwand ergibt sich daher häufig nicht allein aus der Staatsangehörigkeit, sondern auch aus den jeweiligen Stichtagsregelungen, dem Duldungsstatus sowie bereits erteilten Beschäftigungserlaubnissen. Eine individuelle Prüfung des Einzelfalls bleibt erforderlich.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge .

Bei Fragen zu den Auswirkungen auf bestehende Beschäftigungsverhältnisse steht Ihnen die Projektkoordinatorin der Taskforce Fachkräftesicherung FKS+, Sabine Schnurrer unter sabine.schnurrer@fks-plus.de , M +49 (0) 151-72 01 1399 gerne zur Verfügung.

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