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Letzte Aktualisierung: 06. März 2026

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EU-Kommission legt Industrie-Beschleunigungsgesetz vor

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Dr. Manuel Schölles
Leiter des Verbindungsbüros Brüssel
Telefon +49 (0) 89-551 78-301 Mobil +49 (0) 172-837 89 61

Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné hat am 04. März 2026 das Industrie-Beschleunigungsgesetz (Industrial Accelerator Act – IAA) vorgelegt. Laut EU-Kommission soll das Gesetz einen Rechtsrahmen schaffen, die industrielle Produktion in der EU zu stärken und gleichzeitig die Dekarbonisierung zu beschleunigen. Dabei sollen strategische Abhängigkeiten reduziert und grüne Leitmärkte geschaffen werden. Der IAA ist Teil des Clean Industrial Deal und knüpft an bestehende Instrumente wie den Net-Zero Industry Act (NZIA) an.

Neue Regeln für öffentliche Beschaffung und staatliche Förderung

Der Vorschlag der EU-Kommission führt für öffentliche Beschaffungen und staatliche Förderprogramme zwei Arten von Anforderungen ein:

  • Low-Carbon-Anforderungen
  • Union-Origin-Anforderungen ("Made in EU")

Das heißt, dass öffentliche Auftraggeber für bestimmte Produktkategorien künftig vorschreiben, dass die beschafften Produkte entwender emissionsarm sind, aus der EU stammen oder beides erfüllen. Auch in die Gestaltung staatlicher Förderprogramme wird entsprechend eingegriffen.

Die strategischen Sektoren, für die diese Anforderungen gelten sollen, sind folgende:

  • Stahl
  • Zement
  • Aluminium
  • Pkw
  • Netto-Null-Technologien
  • Durch delegierte Rechtsakte ist eine Ausweitung auf andere energieintensive Sektoren wie Chemie möglich.

Die Anforderungen sind für jeden Sektor einzeln definiert. Beispielsweise sollen für reine Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge in Zukunft Made-in-EU-Kriterien gelten. Der IAA enthält auch die im Automobil-Paket noch fehlenden Local-Content-Bestimmungen. Für Net-Zero-Technologien wie Batteriespeicher und Elektrolyseure enthält der IAA gestaffelte EU-Ursprungsanforderungen.

Drittstaaten, mit denen ein Freihandelsabkommen oder eine Zollunion besteht oder die Vertragsparteien des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen sind, gelten dabei als Unionsursprung ("Union origin").

Auch ausländische Direktinvestitionen werden reguliert

Für ausländische Direktinvestitionen (foreign direct investment – FDI) werden Regeln festgelegt, wenn sie 100 Millionen Euro überschreiten und der jeweilige Drittstaat mehr als 40 Prozent der globalen Produktionskapazität hält. Für solche FDIs gelten besondere Genehmigungspflichten und Kriterien, um Wertschöpfung in der EU zu gewährleisten. Dies betrifft folgende Bereiche ("emerging strategic sectors"):

  • Batterietechnologien
  • reine Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Solarenergietechnologien
  • Gewinnung, Verarbeitung und Recycling kritischer Rohstoffe

Schnellere Genehmigungsverfahren

Darüber hinaus enthält der IAA Vereinfachungen für Genehmigungsverfahren. Dazu gehören die Einführung einer einzigen digitalen zentralen Anlaufstelle mit klaren Fristen sowie das Prinzip der stillschweigenden Genehmigung.

Zudem sollen sogenannte "Industrial Accelerator Areas" eingeführt werden. Dabei handelt es sich um Industriegebiete, die von den EU-Mitgliedstaaten für strategische Sektoren ausgewiesen werden sollen. Die Unternehmen in solchen Industriegebieten profitieren unter anderem von beschleunigten Genehmigungsverfahren, schnelleren Umweltprüfungen und erleichtertem Zugang zu Förderprogrammen.

Zahlreiche Bestimmungen des IAA sollen erst durch delegierte Rechtsakte nachgeliefert werden. Im nächsten Schritt wird der IAA von den europäischen Ko-Gesetzgebern beraten.

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