Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 06. Januar 2026 den zweiten Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" veröffentlicht.
Forschung und Investitionen für CO2-Minderung
Förderinteressierte können bis zum 28. Februar 2026 Skizzen einreichen. Mit der BIK unterstützt das BMWK innovative Dekarbonisierungsprojekte im Bereich KMU (ab einer Projektgröße von 500.000 Euro) und großen Unternehmen (ab einer Projektgröße von einer Mio. Euro). Es werden Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben gefördert.
Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, den Hochlauf der notwendigen Transformationstechnologien insbesondere im Mittelstand zu beschleunigen.
Förderhöhe und weitere Informationen
Die maximale Förderhöhe beträgt bei Modul 1 (Kompetenzzentrum in Energieintensiven Industrien, KEI ) für Investitionsvorhaben (Teilmodul 1) 30 Millionen Euro sowie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Teilmodul 3) 35 Millionen Euro pro Unternehmen und bei Modul 2 (Projektträger Jülich, PtJ ) CCUS- und Investitionsvorhaben 30 Millionen Euro sowie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben 35 Millionen Euro pro Unternehmen.
Bei einem Projektvolumen von mehr als 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung des jeweiligen Bundeslandes in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Deutschland. Angesprochen sind alle energieintensiven Unternehmen, u.a. Grundstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie.
Der Ablauf des Antragsverfahrens für Modul 1 lt. einer Grafik des KEI:
1. Monat: Aufrufphase Skizzen,
3. Monat: Abgabe der Skizzen und die Prüfung,
6. Monat: Aufruf zur Antragseinreichung,
9. Monat: Abgabe des Förderantrags,
12. Monat: Bewilligung der Förderanträge.
Weitere Details können Sie den Projektträgerseiten entnehmen:
Förderaufruf BIK Modul 1 (KEI)
Förderaufruf BIK Modul 2 (PtJ)