Die bayerische Wirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 12. März 2024

Position

Digitale Netze

Dr. Benedikt Rüchardt
Dr. Benedikt Rüchardt
Steuern, Finanzen, Landesentwicklung, Wirtschaft und Kommunalwirtschaft
Telefon +49 (0) 89-551 78-252 +mobil+ +49 (0) 173-349 39 60
Digitale Netze

Die diesjährige vbw Studie Versorgungsgrad der digitalen Netze in Bayern zeigt: Der Netzausbau im Freistaat kommt gut voran, aber bis zu Glasfaser und 5G für alle liegt noch eine erhebliche Wegstrecke vor uns. Dass es schnell gehen muss, zeigt das aktuelle Update der vbw Studie Breitbandbedarf der bayerischen Unternehmen – leitungsgebunden und mobil .

Weiter verlässlich fördern

Verlässliche Förderung bleibt deshalb für die Netzentwicklung speziell in ländlichen Regionen ein bestimmender Faktor. Hier muss der Bund haushaltspolitische Kontinuität sicherstellen. Bei der Mobilfunkförderung geht es zudem darum, bei der EU markttaugliche Bedingungen durchzusetzen, um auch seitens des Freistaates weiter fördern zu können. Zudem muss der Bund Ausbauauflagen bei der Frequenzvergabe auf langfristige Investitionen ausrichten.

Genehmigungsverfahren nochmals deutlich vereinfachen

Um beim Ausbautempo zuzulegen, müssen auch Genehmigungsverfahren deutlich einfacher werden.

Bayerische Impulse

Bayern hat auf diesem Feld im Ländervergleich am meisten getan, etwa mit Genehmigungsfiktionen oder verringerten Anforderungen bei Abstandsflächen. Weitere Verbesserung würden Rahmenzustimmungen durch Wegebaulastträger versprechen. Bei einem mehrere Straßen übergreifenden Ausbau würden so deutlich weniger Einzelverfahren anfallen. Auch sollten noch mehr unterschiedliche Einzelschritte in Genehmigungsverfahren digital gebündelt werden.

Erwartungen an die Bundesregierung

In der Bundesregierung wird seit August 2023 das Telekommunikations-Netzausbau-
Beschleunigungsgesetz verhandelt. Vor allem Umweltbedenken halten den vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr geplanten Abbau von Ausbauhindernissen auf. Einige Beispiele zeigen, wie wichtig er ist:

  • Die Feststellung eines breiten öffentlichen Interesses an digitaler Netzinfrastruktur würde planerische Abwägungsprozesse erleichtern.
  • Klarstellungen, wann geringfügige Maßnahmen nur angezeigt werden müssen, würden viel Aufwand ersparen.
  • Die Verkürzung der Dreimonatsfrist für Zustimmungsfiktionen zu Mastenbauten auf zwei Monate würde sofort für Tempo sorgen.
  • Ausbauwillige Betreibergesellschaften bräuchten ein Einsichtsrecht in Grundbücher, um mit Eigentümern geeigneter Standorte schnell in Kontakt treten zu können.

Jetzt handeln

Der Handlungsbedarf ist also eindeutig, und die passenden Instrumente sind bekannt. Jetzt muss gehandelt werden, um Glasfaser und 5G schnellstmöglich flächendeckend auszurollen.

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