Letzte Aktualisierung: 26. März 2026
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Zollsenkungen für US-Importe nehmen die nächste Hürde
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In der von den USA und der Europäischen Kommission im Jahr 2025 erzielten Zoll‑Vereinbarung hatte sich die EU verpflichtet, die Zölle auf US‑Importe zu senken. Am 26. März 2026 hat das Europäische Parlament einem Verordnungsvorschlag zugestimmt, der das Erheben von Zöllen auf US‑Importe für begrenzte Zeit stoppt. Nun wird der Text an den Rat weitergeleitet. Billigt der Rat den Vorschlag, wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft. Lehnt der Rat den Text ab, werden weitere Verhandlungen und Überarbeitungen erforderlich sein. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Schlüsselelemente des vom Parlament gebilligten Textes. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um den Standpunkt des Parlaments handelt und es noch Änderungen am Text geben kann. Insofern sind die unten genannten Punkte als Hinweise auf die mögliche Ausgestaltung des zukünftigen Zollregimes der EU gegenüber den Vereinigten Staaten zu werten.
Aussetzen von Zöllen und Einführen von Zollkontingenten
Eine breite Palette von Industrie- und Agrargütern aus den USA wird beim Import in die EU nicht mehr mit Zöllen belegt. Das betrifft Chemikalien, Kunststoffe, Eisen, Stahl, Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl, elektrische Maschinen und Geräte, Fahrzeuge sowie Fahrzeugteile. Für eine Vielzahl landwirtschaftlicher Erzeugnisse führt die Verordnung Zollkontingente ein. Die Einzelheiten werden in den Anhängen der Verordnung festgelegt werden. Erste Orientierung bieten die Anhänge zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission .
Wann werden die Zölle ausgesetzt?
Die Zölle werden erst dann ausgesetzt, wenn die USA ihren Teil der Zoll-Vereinbarung erfüllen und ihre Einfuhrzölle auf Stahl und Aluminiumimporte aus Europa anpassen (max. 15 Prozent Zoll auf Waren mit einem Stahl- und Aluminiumanteil von weniger als 50 Prozent). Das bedeutet, dass die Zölle nicht unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung ausgesetzt werden. Vielmehr muss die Europäische Kommission feststellen, ob die Vereinigten Staaten die genannten Bedingungen erfüllen. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann die Kommission die Zölle auf US‑Importe aussetzen.
Welche Regeln gelten für Stahl und Aluminium?
Die EU setzt die europäischen Importzölle auf Stahl, Aluminium und Produkte daraus für die USA aus. In der Zoll-Vereinbarung hatten sich die Handelspartner verständigt, Gespräche über Zölle auf Stahl und Aluminium fortzuführen und eine gemeinsame Strategie zum Umgang mit globalen Überkapazitäten zu entwickeln. Die Verordnung legt fest, dass die Kommission auf eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung hinarbeiten muss. Um die Verhandlungen zu fördern, werden die europäischen Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte aus den USA erst sechs Monate nach allen anderen Zöllen ausgesetzt – es sei denn, die USA und die EU erzielen schon früher eine Einigung.
Wie lange werden die Zölle ausgesetzt?
Die angepassten Zollsätze und Zollkontingente gelten bis 31. März 2028, vorausgesetzt die Vereinigten Staaten halten sich an die Zoll-Vereinbarung. Falls die USA von der Zoll-Vereinbarung abweichen, kann die Europäische Kommission das Aussetzen der Zölle zurücknehmen. In diesem Fall würden Einfuhren aus den USA wieder mit Zöllen belegt. Die Kommission kann die Zölle auch dann wieder erheben, falls die USA neue Zölle auf Produkte einführen, die nicht von der Zoll-Vereinbarung erfasst waren. Außerdem können die Zölle wieder erhoben werden, falls die USA die Souveränität der EU oder eines Mitgliedstaats beeinträchtigen oder falls die USA gegen die außen- oder sicherheitspolitischen Interessen der EU handeln.
Rückerstattung bezahlter Zölle
Der Text enthält keine Bestimmung, die eine Erstattung bereits gezahlter Zölle oder noch zu zahlender Zölle ermöglicht. Obwohl bereits im vergangenen Jahr eine politische Einigung über Zollsenkungen erzielt wurde, werden die Zölle nun nicht rückwirkend gesenkt. Der Text schafft vielmehr die Grundlage für das Aussetzen der Zölle in der Zukunft. Die Zölle, die zwischen der politischen Einigung und dem Aussetzen der Zölle bezahlt wurden bzw. noch bezahlt werden, werden nicht zurückerstattet.
Einordnung und nächste Schritte
Die Europäische Union steht zu der im Jahr 2025 erzielten Zoll‑Vereinbarung. Gleichzeitig verdeutlicht die Debatte im Parlament, wie viel Vertrauen die USA inzwischen verloren haben. Nach wiederholten Zolldrohungen, dem Konflikt über die Souveränität Grönlands und der Verwirrung, die durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA entstanden ist, haben die Abgeordneten den Verordnungsvorschlag der Kommission mit mehreren Schutzmechanismen ergänzt. Die Bestimmungen würden es der EU ermöglichen, ihre Zollpolitik gegenüber den USA rasch anzupassen, falls sich die USA nicht an die Zoll-Vereinbarung halten oder sich die transatlantische Beziehung aus anderen Gründen verschlechtert. Im April beginnen Trilog-Verhandlungen über den Text. In diesen Gesprächen werden die finalen Inhalte der Verordung ausgehandelt.