Die bayerische Wirtschaft

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Themen und Services/Recht/Individualarbeitsrecht

Letzte Aktualisierung: 21. Juli 2021

Position

Teilzeit- und Befristungsgesetz

 Julius Jacoby
Julius Jacoby
Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Internationales Recht
Telefon +49 (0)89-551 78-237 +mobil+ +49 (0)172-862 23 05
Teilzeit- und Befristungsgesetz

Die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsrechts stellen die Unternehmen in Bayern vor große Herausforderungen und beschneiden sie in ihrer notwendigen Flexibilität.

Die Möglichkeiten von Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeitmodelle durch Teilzeit oder Brückenteilzeit einseitig festzulegen, sind bereits mehr als ausgereizt. Statt der Schaffung neuer, zusätzlicher Ansprüche der Arbeitnehmer ist Deregulierung dringend geboten, um die Betriebe nicht zu überlasten.

Befristete Arbeitsverhältnisse sind ein wichtiges Flexibilitätsinstrument für Unternehmen, gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Zudem stellen sie für die Schwächeren im Arbeitsmarkt eine Brücke in die langfristige Beschäftigung dar. Plänen zur weiteren Verschärfung des Befristungsrechts erteilen wir deshalb eine Absage und treten auch hier für Deregulierung ein.

Unsere Forderungen an ein ausgewogenes Teilzeit- und Befristungsgesetz haben wir in diesem Positionspapier zusammengefasst, um die Sichtweise der bayerischen Unternehmen in die aktuelle Diskussion einzubringen.

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