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Themen und Services/Recht/Individualarbeitsrecht

Letzte Aktualisierung: 16. März 2023

Position

Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Dr. Benedikt Rüchardt
Dr. Benedikt Rüchardt
Steuern, Finanzen, Landesentwicklung, Wirtschaft und Kommunalwirtschaft
Telefon +49 (0)89-551 78-252 +mobil+ +49 (0)173-349 39 60
 Julius Jacoby
Julius Jacoby
Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Internationales Recht
Telefon +49 (0)89-551 78-237 +mobil+ +49 (0)172-862 23 05
Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Das Bundesministerium der Finanzen schlägt vor, die steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu verbessern. Seit Januar 2023 liegen dazu konkrete Eckpunkte vor. Das Vorhaben soll im Rahmen des geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetzes umgesetzt werden.

vbw begrüßt das Vorhaben ausdrücklich

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu verbessern ist richtig und wichtig. Schließlich geht es letztendlich darum, unser Land mit Hilfe unternehmerisch agierender Mitarbeiter in den Unternehmen besser für die Zukunft aufzustellen.

Die Pläne des Bundesfinanzministeriums setzen auf eine deutliche Anhebung des steuerlichen Freibetrags sowie auf bessere Möglichkeiten der Nachversteuerung. Die vbw begrüßt und unterstützt die Eckpunkte ausdrücklich. Dadurch würde die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland deutlich vereinfacht und verbessert und insgesamt ein im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiges System der Mitarbeiterkapitalbeteiligung etabliert.

Prüfung von zwei Punkten sinnvoll

Im Sinne der politischen Ziele regen wir an, sorgfältig zu prüfen, ob die neuen Rahmenbedingungen mit bestehenden Beteiligungsmodellen von Unternehmen vereinbar sind. Sinnvoll wäre es zudem, die aktuell auf junge Unternehmen beschränkte nachgelagerte Besteuerung auch älteren, neu durchstartenden Unternehmen anzubieten. In beiden Gruppen sind Beteiligungen in aller Regel nicht handelbar, was für Gleichbehandlung spricht.

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