Der Freistaat Bayern treibt mit dem Digitalgesetz die Digitalisierung von Behördenaufgaben und E-Government intensiv voran. Das ist auch richtig, denn anders lassen sich die Aufgaben nicht mehr bewältigen. Allerdings ist bei der Umsetzung des Vorhabens noch viel zu tun. Dabei ist auch die Bundesregierung intensiv gefordert – wir brauchen bundesweit einheitliche Standards und Angebote sowie digitale Zugriffsmöglichkeiten auf Daten in allen öffentlichen Registern.
E-Government auf Unternehmen als Power-User ausrichten
Unternehmen sind Power-User von Behördenleistungen – vielfach sind sie sogar existenziell von reibungslosen und schnellen Verwaltungsprozessen abhängig. Hier entscheidet sich, ob E-Government eine Erfolgsgeschichte wird oder nicht. Deshalb ist es richtig, dass sich der Freistaat mit dem Unternehmenskonto und dem Unternehmenspostfach besonders auf komfortable E-Government-Angebote für die Wirtschaft konzentriert. In ganz Deutschland sollten öffentliche Einrichtungen diese Möglichkeiten konsequent nutzen.
Umfrage bestätigt Priorisierungsbedarf
Die Ergebnisse einer zwischen vbw und dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales (StMD) abgestimmten Unternehmensbefragung zeigen einen sehr realistischen Blick der Unternehmen auf die Lage: Der Weg zum Ziel ist noch weit. Um schnell und spürbare Fortschritte zu erreichen, gilt es jetzt, zunächst besonders masseträchtige und marktrelevante Prozesse durchgehend und anwenderfreundlich zu digitalisieren. Wo es Fortschritte gibt, müssen neue Möglichkeiten den Unternehmen, die davon profitieren sollen, auch rasch und aus einer Hand bekannt gemacht werden. Dafür empfiehlt sich etwa eine enge Kooperation des StMD mit den Verbänden.
Mehrwert von Daten erschließen, Geschäftsgeheimnisse schätzen
Über all das hinaus müssen wir offen bleiben für weitere Digitalisierungsaufgaben. Der Mehrwert von Daten sowohl für den Staat als auch für die Wirtschaft muss deutlich konsequenter gehoben werden. Kritisch umgehen müssen wir mit dem allgegenwärtigen Trend zu Transparenz. So wichtig etwa öffentliche Beteiligungsverfahren sind: Geschäftsgeheimnisse müssen geschützt bleiben. Dazu setzen wir auf einen institutionellen Digitalisierungsdialog zwischen Staat und Wirtschaft in Bayern.