Positiv ist, dass zunächst keine Steuererhöhungen vorgesehen sind, dass die Schuldenbremse eingehalten werden soll und dass die Ausweitung der Regulierung von Arbeit nicht ganz so massiv ausgefallen ist wie befürchtet. Erfreulich ist zudem, dass endlich die Entbürokratisierung und Digitalisierung der staatlichen Verwaltung – inklusive einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren – angegangen wird und dass ein Jahrzehnt der Investitionsoffensiven eingeleitet werden soll. Darüber hinaus gehen die geplanten Maßnahmen in den wichtigen Zukunftsbereichen Energie, Klima, Transformation, Mobilität, Forschung und Digitalisierung überwiegend in die richtige Richtung. Auch in der Europa-, Handels- und Außenpolitik setzt die Ampel die richtigen Schwerpunkte.
Wesentlicher Kritikpunkt ist, dass der Koalitionsvertrag das Kernproblem des Wirtschaftsstandorts Deutschland, nämlich die hohe Kostenbelastung, weiter verschärfen wird. Die Lohnzusatzkosten werden in der kommenden Legislaturperiode die 40-Prozent-Marke deutlich durchbrechen. Auch der Mindestlohn von 12 Euro erhöht die Kostenbelastung. Eine weitere Achillesferse ist die Gegenfinanzierung, die fast durchgehend offenbleibt. Ein Grundproblem des Koalitionsvertrags besteht zudem darin, dass er in vielen Bereichen sehr vage formuliert ist und nicht klar wird, mit welchen konkreten Maßnahmen man die beschriebenen Ziele erreichen will. Hier kommt noch viel Arbeit auf die Koalitionäre zu.
In der nachstehenden Kurzfassung lesen Sie die Bewertung von sieben Politikfeldern. Eine ausführliche Bewertung aller fünfzehn Politikfelder erhalten Sie in unserer Broschüre, die Sie sich oben rechts oder am Ende dieser Microsite herunterladen können.
Positiv ist, dass der Vertrag keine Steuererhöhungen und keine neuen Steuern vorsieht. Ausdrücklich ausgeschlossen werden sie – im Gegensatz zum Sondierungspapier – aber nicht mehr. Zu begrüßen ist zudem, dass der Koalitionsvertrag einige Maßnahmen enthält, die entlastend bzw. investitionsfördernd wirken, insbesondere die sogenannte „Superabschreibung“ für Investitionen in Klimaschutz und Digitales oder die Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung bis Ende 2023. Auch die geplante Digitalisierung und der Bürokratieabbau im Steuerrecht sind richtige Maßnahmen. Trotzdem fehlen im Vertrag dringend notwendige Schritte in der Steuerpolitik, insbesondere die Absenkung des Niveaus der Unternehmensteuern auf 25 Prozent, die komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags und Entlastungen in der Einkommensteuer (bedauerlicherweise findet sich keine Aussage zur Verminderung der Kalten Progression). Die Maßnahmen gegen Steuer-Gestaltungen und Missbrauch sind teilweise kritisch zu bewerten, weil sie zu bürokratisch ausgestaltet sind.
Die Ampel-Koalition will richtigerweise ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen einleiten. Der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Aussagen zur Ausweitung der Investitionen des Bundes und der Kommunen (nicht aber der Länder). Wie das alles finanziert werden soll, bleibt allerdings offen. Dass die Schuldenbremse eingehalten werden soll, ist grundsätzlich positiv. Ohne eine missbrauchsfeste Öffnung der Schuldenbremse für Investitionskredite werden die notwendigen Investitionen aber wohl kaum zu realisieren sein.
Wir begrüßen, dass eine Reihe von kontraproduktiven Regulierungsmaßnahmen aus den Wahlprogrammen von SPD und Grünen – wie etwa die generelle Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, Einschränkungen bei der Zeitarbeit sowie Verschärfungen der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nicht im Koalitionsvertrag enthalten sind. Ansonsten sind die Vorschläge zum Thema Arbeit größtenteils kritisch zu sehen. Der Koalitionsvertrag hat die dringend notwendige Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts zwar im Auge, bietet aber keine umfassenden und überzeugenden Lösungen. Eine Beschränkung flexibler Arbeitszeitmodelle auf „Experimentierräume“ in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen wird in der Praxis nur zu eingeschränkter Wirksamkeit führen.
An anderer Stelle beabsichtigt die Ampelkoalition eine weitere Regulierung von Arbeit, die angesichts des schon heute sehr hohen Regulierungsniveaus kontraproduktiv ist. Abzulehnen sind der geplante Ausbau der betrieblichen Mitbestimmung, vor allem aber die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro sowie das geplante Bundes-Tariftreuegesetz. Beides steht für einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie. Kritisch sehen wir zudem die Einführung neuer Freistellungsansprüche, etwa für Partner nach der Geburt eines Kindes. Auch ein Erörterungsrecht beim Homeoffice erachten wir als überflüssig. Die gesetzliche Klarstellung, dass Homeoffice ein Unterfall des mobilen Arbeitens und damit von den bürokratischen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung nicht betroffen ist, begrüßen wir jedoch.
Bei der beruflichen Weiterbildung gilt: Bevor neue Maßnahmen in der beruflichen Weiterbildung eingeführt werden, sind zunächst die vorhandenen, umfangreichen Fördermöglichkeiten (etwa im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes) zu evaluieren und praxistauglich auszugestalten. Einen Ausbau der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Bundesagentur für Weiterbildung lehnen wir ab. Kernaufgabe der BA muss es weiterhin bleiben, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und Menschen in Beschäftigung zu vermitteln.
Die Maßnahmen im Bereich der Sozialen Sicherung stellen flächendeckend Leistungsausweitungen dar, denen aber kein solides Finanzierungskonzept gegenübersteht. Damit steht fest, dass die Lohnzusatzkosten in der kommenden Legislaturperiode die 40-Prozent-Marke deutlich durchbrechen werden. Es kommt unausweichlich zu höheren Belastungen der Beitragszahler, was sich negativ auf die Standortattraktivität auswirken wird.
Im Bereich des Transfersystems wird mit dem Umbau der Grundsicherung zum Bürgergeld ein Systemwechsel vorgenommen, für den keine Notwendigkeit besteht. Mit der Einführung des Bürgergelds geht der Grundsatz „Fordern und Fördern“ verloren und es ist mit negativen Beschäftigungsanreizen zu rechnen. Positiv zu bewerten ist lediglich, dass man Anpassungen bei den Hinzuverdienstgrenzen plant und grundsätzlich die Abstimmung der einzelnen Transferleistungen zueinander prüfen will.
Im Bereich der Altersvorsorge unterbleiben dringend nötige Reformen. Eine generationengerechte Finanzierung der Altersvorsorge wird lediglich durch die Wiedereinführung des Nachholfaktors erreicht, ansonsten fehlen Ansätze zur Entlastung der jüngeren Generationen. Die Vorschläge zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge bleiben vage, sodass unklar ist, welcher Weg hier eingeschlagen werden soll.
In der Pflege ist der Koalitionsvertrag durch Leistungsausweitungen geprägt, die sich in höheren Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung niederschlagen werden. Offen ist, ob die Ansätze zur Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs tatsächlich greifen und zu einem höheren Arbeitskräfteangebot führen werden. Misslingt dies, führen die Maßnahmen zu einer Verschärfung bestehender Personalengpässe.
Im Gesundheitswesen wird richtigerweise der Ansatz verfolgt, die sektorübergreifende Versorgung zu stärken. Weitere wichtige Reformmaßnahmen im Bereich der Krankenhausplanung sollen über Kommissionen erarbeitet werden. Grundsätzlich sind auch hier alle angedachten Maßnahmen kostenträchtig, gleichzeitig fehlt ein schlüssiges Finanzierungskonzept, sodass neben deutlich höheren Bundeszuschüssen auch mit Beitragssatzsteigerungen zu rechnen ist.
In diesen Bereichen geht der Koalitionsvertrag in die richtige Richtung. Er orientiert sich in der Energie- und Klimapolitik stark an den europäischen Vorgaben und den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission. Dies ist grundsätzlich der richtige Weg, um ineffiziente nationale Alleingänge zu vermeiden. Jedoch sind einzelne Vorhaben im Fit-for-55-Paket kritisch zu sehen, so beispielsweise ein CO2-Grenzausgleichmechanismus oder die deutliche Absenkung der CO2-Flottengrenzwerte.
Die energiepolitischen Vorhaben sind überaus ambitioniert, gehen jedoch in die richtige Richtung. Es ist zu begrüßen, dass auf nationaler Ebene der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Netze besonderes Gewicht erhält und dass Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Auch die Reform des Systems von Steuern, Abgaben und Umlagen, einschließlich einer schnellen Abschaffung der EEG-Umlage, ist positiv.
Klimapolitisch konzentriert sich die Ampelkoalition auf Maßnahmen und den Einsatz innovativer Technologien, z. B. Wasserstofftechnologien und intelligente Stromnetze, und verzichtet auf die Ausrufung noch ambitionierterer Ziele. Ökonomie und Ökologie sollen zusammengedacht werden. Dies ist der richtige Ansatz, um die Transformation zu bewältigen. Kritisch zu bewerten ist, dass der Koalitionsvertrag bei der Schaffung eines effektiven Carbon-Leakage-Schutzes und der Gewährleistung von dauerhaft niedrigen Industriestrompreisen viel zu vage ist. Die Unternehmen brauchen hier dringend eine klare Perspektive.
Viele Ansätze der Koalitionäre im Bereich Mobilität sind zu begrüßen. Beispiele sind die Infrastrukturmodernisierung, eine stärkere Elektrifizierung des Schienennetzes, der Ausbau von Lkw-Stellplätzen oder der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Auch der besondere Anpassungsbedarf an wichtigen Verkehrsknotenpunkten findet zu Recht Berücksichtigung. Bedauerlicherweise fehlen klare Bekenntnisse zu den transeuropäischen Netzen und zum Ausbau zentraler Achsen wie etwa des Brenner-Zulaufs. Erfreulich ist aber, dass die europäische Dimension immerhin im Luftverkehr beachtet wird.
Die Transformation der Automobilindustrie soll unterstützt werden, aber konkrete Maßnahmen jenseits der Cluster-Förderung bleiben offen. Gegenüber der Elektrifizierung geraten die Automatisierung und Vernetzung von Pkws zu sehr in den Hintergrund, obwohl damit ebenfalls große Wertschöpfungspotenziale und gesellschaftlicher Nutzen verbunden sind.
Es ist ein gutes Zeichen, dass das Ziel eines modernen Staates ganz am Anfang des Koalitionsvertrags steht. Das unterstreicht die Bedeutung des Themas. Die geplanten Verbesserungen der staatlichen Verwaltung und staatlicher Verwaltungsverfahren sind positiv zu bewerten. Wir brauchen hier dringend die im Vertrag angestrebte Digitalisierung, Vereinfachung und Beschleunigung – gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Infrastrukturvorhaben im Energie- und Verkehrsbereich sowie bei der dringend nötigen Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Der Staat muss schneller, effizienter und besser werden. Die Ansätze der Ampel und die Schwerpunktsetzungen dazu, wie etwa die Erhöhung der Agilität der Verwaltung, die Verbesserung der Qualität der Gesetzgebung, die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Föderalismus sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind alle richtig, wenn auch noch recht vage formuliert. Auch das geplante Bürokratieentlastungsgesetz ist wichtig für den Wirtschaftsstandort.
In der Europa-, Handels- und Außenpolitik setzen die Ampel-Parteien – wenn auch häufig sehr allgemein formuliert – überwiegend die richtigen Schwerpunkte. Die Bekräftigung des Bekenntnisses zur Europäischen Union und zur transatlantischen Partnerschaft als essenzielle Pfeiler der deutschen Außenpolitik ist zu begrüßen. Die Ampel-Koalition will sich für die Stärkung des Multilateralismus und die Weiterentwicklung der WTO einsetzen. Darunter fasst sie die Erneuerung der Regeln zu marktverzerrenden Subventionen und die Aufhebung der Blockade beim Streitbeilegungsmechanismus. Diese Punkte decken sich mit den zentralen Reformforderungen der bayerischen Wirtschaft. Außerdem unterstützen die Ampel-Parteien die Neuausrichtung der EU-Handelspolitik gemäß dem Leitgedanken der „strategischen Autonomie“. Dies ist zu befürworten. Die Koalitionspartner befassen sich zudem intensiv mit China und orientieren sich dabei an EU-Positionen. Ein geschlossenes, selbstbewusstes Auftreten der EU gegenüber China ist zu begrüßen. Auch wenn wir den effektiven Nachhaltigkeitsstandards in der europäischen Handelspolitik zustimmen, gehen die Initiativen zum EU-Lieferkettengesetz aus unserer Sicht zu weit, da eine nicht annehmbare Mehrbelastung für Unternehmen droht.