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Themen und Services/Tarif/Tarifpolitik

Letzte Aktualisierung: 01. Juni 2023

Information

Bundesarbeitsgericht – Geringeres Entgelt in der Zeitarbeit auch ohne Ausgleich möglich

Kontakt
 Enno Schad
Enno Schad
Geschäftsführer Tarif / Kollektive Arbeitsbedingungen / Arbeitswissenschaft
Telefon +49 (0)89-551 78-128 +mobil+ +49 (0)173-573 89 21

Mit Urteil vom 31. Mai 2023 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass in einem Tarifvertrag der Verleiherbranche ein im Vergleich zur Entleiherbranche geringerer Verdienst geregelt werden könne.

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