Mit Gewerbesteuer-Hebesätzen steigt die Unternehmensteuerlast insgesamt
Im Jahr 2025 hoben deutschlandweit 9,6 Prozent der Kommunen ihren Gewerbesteuer-Hebesatz an. Im Durchschnitt ging es um 23 Hebesatzpunkte. Das entspricht in den betroffenen Kommunen einer zusätzlichen Steuerlast von durchschnittlich fast einem Prozentpunkt. Die durchschnittliche Unternehmensteuerlast hatte im Jahr 2024 schon 30,14 Prozent erreicht. Sie steigt nun weiter an, der Standort insgesamt verliert an Attraktivität.
Politischer Druck auf den Mindesthebesatz erhöht die Belastung weiter
Zur Hebesatzentwicklung des Jahres 2026 bleiben die Zahlen abzuwarten. Allerdings gibt es bereits neuen politischen Druck nach oben. Mit dem Steuerberatungsänderungsgesetz soll der Mindesthebesatz wie im Koalitionsvertrag vorgesehen von 200 auf 280 steigen. Der Bundesrat fordert 300, von kommunaler Seite werden 320 aufgerufen. Jeder dieser Schritte würde das Niveau der Unternehmensbesteuerung weiter anheben.
Die Entwicklung widerspricht dem Entlastungsziel der Bundesregierung
Mit der Absenkung der Körperschaftsteuer bis 2032 auf zehn Prozent will Deutschland die Unternehmensteuern auf international wettbewerbsgerechte 25 Prozent senken und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft stärken. Steigende Gewerbesteuer-Hebesätze laufen dem entgegen und werfen Deutschland als Standort zurück. Dem muss entgegengewirkt werden.
Die Gewerbesteuer muss standortverträglich bleiben
Hebesätze müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Standortqualitäten stehen. Wenn das nicht mehr hinreichend gewährleistet werden kann, muss die Gewerbesteuer aufgegeben und die Kommunalfinanzierung auf neue Füße gestellt werden.
Die zum Download verfügbare Kurzposition führt diese Zusammenhänge näher aus.