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Letzte Aktualisierung: 08. Oktober 2025

Position

Erbschaftsteuer – Fortführung von Unternehmen erleichtern

Dr. Benedikt Rüchardt
Dr. Benedikt Rüchardt
Steuern, Finanzen, Landesentwicklung, Wirtschaft und Kommunalwirtschaft
Telefon +49 (0) 89-551 78-252 Mobil +49 (0) 173-349 39 60
Erbschaftsteuer – Fortführung von Unternehmen erleichtern

Deutschland steckt tief in einer konjunkturellen und strukturellen Krise. Eine von mehreren Ursachen ist unser Steuersystem. Die aktuelle Bundesregierung hat bereits einige wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, aber es bleibt noch viel zu tun, um Unternehmertum am Standort nachhaltig zu stärken.

Zusätzliche Erbschaftsteuerlasten für Unternehmen können wir uns nicht leisten

Allerdings flammen immer wieder Debatten über eine höhere Besteuerung von großen Vermögen auf. Besonders die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen stehen – mal wieder – in der Kritik. Zusätzliche Belastungen und weiteren Substanzverlust können wir uns jedoch nicht leisten, wenn wir Wohlstand und Beschäftigung erhalten wollen.

Weiter Entlastungen sind angebracht

Erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln sind dringend geboten, um die Fortführung von Familienunternehmen zu ermöglichen. Schon die derzeitigen Auflagen engen die Nachfolger übermäßig ein und nehmen den Unternehmen einen erheblichen Teil der Flexibilität, die sie brauchen, um in herausfordernden Zeiten am Markt erfolgreich zu bleiben. Hier müssen wir mit deutlichen Erleichterungen ansetzen – wenn die Erbschaftsteuer nicht nach dem Vorbild einiger Mitgliedstaaten der EU gleich komplett abgeschafft wird.

Das Steuerrecht muss den Unternehmen neue Freiheiten gewähren

Mehr denn je muss es Ziel der deutschen Steuerpolitik sein, durch signifikante Entlastungen Wachstumsimpulse zu geben. Nur so kann unser angeschlagener Wirtschaftsstandort wieder zu Kräften kommen und ein wirtschaftliches Comeback starten. Wir brauchen ein Steuerrecht, das den Unternehmen wieder mehr Freiheit gewährt, um sich entfalten zu können.

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