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Letzte Aktualisierung: 06. Mai 2026

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Eckwerte zum Bundeshaushalt 2027

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Dr. Benedikt Rüchardt
Dr. Benedikt Rüchardt
Steuern, Finanzen, Landesentwicklung, Wirtschaft und Kommunalwirtschaft
Telefon +49 (0) 89-551 78-252 Mobil +49 (0) 173-349 39 60

Die Bundesregierung hat zum Haushalt für 2027 Eckwerte beschlossen und bis zum Jahr 2030 reichende Finanzplanungsdaten vorgelegt. Auf der Basis soll jetzt der Haushaltsentwurf selbst entwickelt werden.

Ist 2025 Soll 2026 Plan 2027 2028 2029 2030
Haushaltsvolumen
darin
494,9 524,5 543,3 586,9 588,9 625,1
Zinsausgaben 29,9 30,3 42,7 56,1 67,2 78,7
Verteidigungsministerium 59,5 82,7 105,8 149,9 158,9 179,9
Steuereinnahmen 388,6 387,2 398,4 407,7 416,3 435,0
Nicht durch Einnahmen oder Reformziele gedeckt o. A. 0 29,1 51,0 60,0
Nettokreditaufnahme 66,9 98,0 110,8 134,9 137,1 152,7
Nachrichtlich Kredite und Investitionen inkl. Sondervermögen
Nettokreditaufnahme o. A. 181,6 196,5 194,4 197,3 201,8
Infrastrukturinvestitionen o. A. 118,2 118,5 121,4 122,0 112,4

Der Entwurf berücksichtigt gesamtwirtschaftliche Entwicklungen und schon eingeleitete Gesetzgebung, allerdings noch ohne mögliche Auswirkungen des Konfliktes im Nahen Osten auf die Steuereinnahmen.

Deutlich wird, dass die steigenden Zinsausgaben den Haushaltsspielraum sukzessive einschränken. Auch Auswirkungen des höheren Zinsniveaus machen sich bemerkbar. Die geplanten Infrastrukturinvestitionen stagnieren etwas über dem 2025 geplanten, aber nicht erreichten Niveau und gehen 2030 zurück. Inflationsbereinigt wäre der Rückgang noch deutlicher sichtbar, und die tatsächliche Umsetzung als zusätzliches Investitionsgeschehen bleibt herausfordernd.

Auffällig ist, dass der Entwurf für 2027 keine ungedeckte Haushaltslücke ausweist, in den Planzahlen ab 2028 aber ein noch aufzulösender „haushaltspolitischer Handlungsbedarf“ in Höhe von 29 bis 60 Milliarden Euro steht. Zudem sind folgende Konsolidierungsvorhaben in den Eckdaten bereits global berücksichtigt, aber noch nicht näher ausgeführt bzw. ausgearbeitet:

  • einprozentige Einsparquote in jedem Einzelplan sowie weiterführende Effizienzmaßnahmen,
  • Weiterentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung, Sozialen Pflegeversicherung und Deutschen Rentenversicherung mit entsprechender Absenkung der jeweiligen Bundeszuschüsse,
  • Modernisierung familien- und wohnungspolitischer Leistungen,
  • Einführung einer Plastikabgabe,
  • Einführung einer Zuckerabgabe,
  • Abbau von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen,
  • Anpassung der Alkohol- und Tabaksteuer,
  • Besteuerung von Kryptowährungen,
  • verstärkte Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität.

Ob und inwieweit die hier und insgesamt aufgeführten Maßnahmen wachstumsgerecht konzipiert und umgesetzt werden, bleibt abzuwarten und bei Vorlage konkreter Reformpläne zu kommentieren.

Sonstige in der Liste noch nicht aufgeführte ausgaben- oder einnahmenwirksame Maßnahmen – wie insbesondere auch die derzeit intensiv debattierte steuerliche Entlastung der Mitte – sind in den Eckwerten nicht berücksichtigt. Dafür muss also zusätzlicher Haushaltsspielraum generiert werden.

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