Das Bundesministerium der Finanzen hat am 14.08.2025 den Referentenentwurf zum Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts, kurz Standortfördergesetz (StoFöG), vorgelegt. Damit sollen die Finanzierungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen und Start-ups verbessert, Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur erleichtert, Bürokratie im Finanzmarktbereich abgebaut und kapitalmarktrechtliche EU-Rechtsakte standortfreundlich umgesetzt werden.
Viel Licht - und zwei kritische Vorhaben
Die vielen, im Entwurf dazu vorgesehenen steuerrechtlichen, kapitalmarktrechtlichen oder auf die Eindämmung von Informationspflichten zugeschnittenen Maßnahmen sind zumeist auch gut auf diese Ziele ausgerichtet. Auf zwei darin enthaltene kritische Vorhaben sollte allerdings verzichtet werden.
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Heute steuerbefreite Einkünfte von Fonds aus inländischen gewerblichen Quellen sollen künftig besteuert werden. Diese Mehrbelastung dürfte investive Engagement beeinträchtigen. Das kann sich Deutschland gerade aktuell nicht leisten.
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Die BaFin soll ermächtigt werden, zum Zweck der risikobasierten Aufsicht zusätzliche Daten anzufordern. Dieser zu allgemein formulierte Zweck weckt die Befürchtung, es könne zu übermäßigen Anforderungen kommen. EU-rechtlich gesehen muss Deutschland an der Stelle erst im Jahr 2027 handeln. Diese Zeit sollte zur Entwicklung einer passgenauen Lösung genutzt werden.
Ergänzende Vorschläge zur Stärkung des Gesetzes
Zudem sollte der Entwurf im weiteren Verfahren um drei Aspekte ergänzt werden, mit denen das Gesetz seinem Ziel noch besser entspräche.
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Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen rein öffentlichen und ÖPP-Projekten sollten am Lebenszyklus der Projekte orientiert weiterentwickelt werden, um die Vorteile von ÖPP-Projekten besser zum Tragen zu bringen und private Mittel für Infrastrukturprojekte zu mobilisieren.
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Die Förder- und Garantieinstrumente für nachhaltige (Netz-)Infrastrukturen mit technologischen oder wirtschaftlichen Risiken sollten besser auf private Finanzierungen zugeschnitten werden.
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AGB-Änderungen sollten erleichtert werden. Aktuell sind im Finanzsektor selbst rechtlich erforderlichen Änderungen nur mit übermäßigem Aufwand und hohen Risiken umsetzbar.