Nach dem Finanzausschuss des Bundestages hat sich auch der Bundesrat ablehnend gegenüber einer Initiative der Bundesländer Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zur Einführung einer Übergewinnsteuer ausgesprochen.
Auch die vbw lehnt die Einführung einer Übergewinnsteuer ab und begründet das – neben der ohnehin in internationalen Vergleich hohen Steuerlast von Unternehmen in Deutschland – insbesondere mit folgenden Argumenten:
- Die Definition von „Übergewinn“ ist höchst aufwändig.
- Die EU-Kommission hat, nur auf Energieunternehmen bezogen, Leitlinien zu einer Übergewinnsteuer (Annex 2 zu COM(2022)108 ) formuliert, die zeigen, dass eine solche Steuer auf "Mitnahmegewinne" nur unter komplexen, kaum erfüllbaren Auflagen erhoben werden dürfte.
- Eine Übergewinnsteuer, die nur bestimmte Branchen träfe, wäre kaum gleichheitsgerecht auszugestalten.
- Zudem stehen gerade Energieunternehmen, die besonders im Fokus der Debatte zur Übergewinnsteuer stehen, vor besonderen Investitions- und Transformationsanforderungen.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie hat eine Position veröffentlicht, die Bedenken gegen die Übergewinnsteuer näher ausführt.