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Themen und Services/Soziale Sicherung/Sozialversicherung

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2024

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Referentenentwurf für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
Telefon +49 (0)89-551 78-534 +mobil+ +49 (0)173-573 89 22

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegt. Mit dem Entwurf soll das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung an eine veränderte Lebens- und Arbeitswelt angepasst werden und auf neue Schutzbedarfe reagiert werden.

Dabei sind folgende Änderungen vorgesehen, die die gewerbliche Unfallversicherung betreffen:

  • Unfallversicherungsschutz im Ausland (Artikel 1 § 8 Absatz 2 Nr. 6 SGB VII): Es ist vorgesehen, den Unfallversicherungsschutz für ins Ausland entsandte Beschäftigte auszudehnen im Umfang wie bei Krisenhelfern. Für Entsandte soll Unfallversicherungsschutz auch bei privaten Verrichtungen im Ausland bestehen können. Private Verrichtungen sollen zu einem Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung führen können, wenn sie auf gesundheitsschädigende oder sonst vom Inland wesentlich abweichende Verhältnisse, also auf auslandsspezifisch erhöhte Risiken, zurückzuführen sind.
  • Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zu Schulen und Kindertagesstätten (Artikel 1 § 8 Absatz 2 SGB VII): Es ist vorgesehen, den Personenkreis, der Unfallversicherungsschutz auf Wegen zu Schulen und Kindertagesstätten genießt, auszuweiten. Vorgesehen ist, dass auch getrenntlebende Eltern, Großeltern und Geschwister sowie enge Bezugspersonen des Kindes, die in einer sozial-familiären Beziehung mit dem Kind leben, unter den versicherten Personenkreis fallen sollen.
  • Unfallversicherungsschutz von Bewerberinnen und Bewerbern bei Auswahlverfahren (Artikel 1 § 2 Absatz 1 SGB VII): Es sollen nach den Entwurf auch Personen in den Versicherungsschutz einschließlich des Schutzes bei Wegeunfällen einbezogen werden, die die Unternehmensstätte oder einen von diesem bestimmten Ort aufsuchen und dort an einem Bewerbungsverfahren teilnehmen. Damit würde der Unfallversicherungsschutz auf Nicht-Beschäftigte ausgeweitet.

Bewertung

Der Gesetzentwurf macht deutlich, dass es bei Reformen der gesetzlichen Unfallversicherung stets nur in eine Richtung geht: Ausweitung des Versicherungsschutzes und immer größere Entfernung vom Grundgedanken der Haftungsablösung in der Unfallversicherung. Die ursprüngliche und nach wie vor richtige Zielsetzung, die zivilrechtliche Haftung der Unternehmer gegenüber ihren Beschäftigten durch die von den Arbeitgebern finanzierte Unfallversicherung abzulösen, muss wieder verstärkt Berücksichtigung finden: Statt immer weiterer Ausweitungen des Versicherungsschutzes auf Bereiche, die nicht der Verantwortungssphäre des Arbeitgebers zuzuordnen sind, sollte auch in diesem Bereich endlich eine seit langem erforderliche Strukturreform angegangen werden.

Gerne können Sie uns Ihre Anmerkungen zu dem Referentenentwurf mitteilen, wir geben diese dann gebündelt an die BDA weiter. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens informieren wir Sie.

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