Die Künstlersozialversicherung sichert selbstständige Künstler und Publizisten in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab. Während selbstständige Künstler und Publizisten ähnlich wie Arbeitnehmer die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge tragen, wird der weitere Teil zu 30 Prozent von zu Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmen getragen und zu 20 Prozent durch Bundeszuschüsse gedeckt.
Für die betroffenen Unternehmen gehen mit der Pflicht zur Künstlersozialabgabe einige Unsicherheit einher. Hier setzt unserer Informationsbroschüre an. Wir informieren, welche Melde- und Aufzeichnungspflichten erfüllt werden müssen und zeigen, wie das gesetzlich vorgesehene Instrument der „Ausgleichsvereinigung“ es Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie ermöglicht, den administrativen Aufwand sowie rechtliche Unsicherheiten in Verbindung mit der Künstlersozialabgabe zu reduzieren.