Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wurde zum Entwurf des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (ARB) konsultiert, den Berichtsentwurf finden Sie anbei. Der Bericht wird von der Bundesregierung seit 2001 alle vier Jahre vorgelegt und enthält die Ergebnisse einer umfassenden Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland.
Die BDA ist Teil des Beraterkreises, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für eine Beteiligung der Zivilgesellschaft am Erstellungsprozess des Berichts errichtet hat. Sie hat regelmäßig Stellungnahmen zu den Berichtsentwürfen abgegeben.
Wesentlicher Inhalt
Der aktuelle Entwurf beinhaltet eine Vielzahl von Arbeitgeber relevanten Themen, unter anderem Analysen zur Einkommens- und Vermögensverteilung, zu Sozialleistungen, Altersarmut, Bildungsteilnahme und Gesundheitspolitik:
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Die Einkommensverteilung ist in den letzten Jahren stabil geblieben.
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Die Vermögensungleichheit sank und es gab auf breiter Basis Vermögenszuwächse.
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Altersarmut ist erfreulicherweise selten, die Grundrente ist keine geeignete Maßnahme gegen Altersarmut.
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Erneut erkennbar ist eine Diskrepanz zwischen der positiven Datenlage einerseits und der wahrgenommenen Entwicklung eines Auseinanderdriftens von Armut und Reichtum in der Gesellschaft.
Gerne können Sie Ihre Anmerkungen zu dem Bericht und zu der Stellungnahme an volkswirtschaft@arbeitgeber.de übersenden.
Weiteres Vorgehen
Das BMAS prüft bis übernächste Woche die Rückmeldungen, danach geht der Bericht in eine erneute Ressortabstimmung. Der Kabinettsbeschluss wird für den 3. oder 10. Dezember 2025 angestrebt. Über den weiteren Prozess werden wir Sie informieren.