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Themen und Services/Soziale Sicherung/Rente + bAV

Letzte Aktualisierung: 30. März 2026

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Private Altersvorsorge: Altersvorsorgereformgesetz wurde beschlossen

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
Telefon +49 (0) 89-551 78-534 Mobil +49 (0) 173-573 89 22

Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge verabschiedet. Im Vergleich zum Gesetzentwurf kam es zu den folgenden Anpassungen:

  • Anhebung der Grundzulage auf 50 Cent (bis 360 Euro im Jahr) und 25 Cent (von 360 Euro bis 1.800 Euro im Jahr) unmittelbar zum Start der reformierten Riester-Rente 2027
  • Kinderzuschlag von 300 Euro im Jahr, der bereits ab einem Sparbeitrag von 25 Euro im Monat erreicht werden kann
  • Erweiterung des Kreises der förderfähigen Erwerbstätigen
  • Begrenzung der Kosten aller Standarddepots auf maximal 1 Prozent der Effektivkosten
  • Einführung eines von einem öffentlichen Träger angebotenen Standarddepots

Bewertung

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die jahrelang verschleppte Reform der geförderten privaten Altersvorsorge nun beschlossen wurde. Positiv zu bewerten sind die Vereinfachungen bei der Fördersystematik, die Möglichkeit, durch einen Verzicht auf Garantien höhere Renditen zu erzielen, die gestärkte Transparenz und Vergleichbarkeit durch die Einführung eines Standardprodukts sowie die Vereinfachung der Produkte. All diese Maßnahmen können der privaten Altersvorsorge wieder mehr Dynamik verleihen.

Diese könnten aber noch deutlich stärker ausfallen, wenn höhere Sparbeiträge (bis zu 3.000 Euro) förderfähig wären und die Förderhöhe jährlich dynamisiert werden würde. Ohne Anpassung an Einkommens- und Beitragsentwicklung droht eine schrittweise Entwertung der Förderung, wodurch die private Altersvorsorge zunehmend an Wirksamkeit verliert und die Versorgungslücke weiter wächst.

Es ist erfreulich, dass der Kreis der förderberechtigten nun auch auf Selbstständige ausgeweitet wurde.

Abzulehnen ist hingegen die Einführung eines staatlichen Altersvorsorgedepots. Es ist nicht Aufgabe des Staates, als Anbieter von Altersvorsorgeprodukten in Konkurrenz zur Privatwirtschaft zu treten. Es drohen Wettbewerbsverzerrungen.

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