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Themen und Services/Soziale Sicherung/Rente + bAV

Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2025

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Private Altersvorsorge: Referentenentwurf Altersvorsorgereformgesetz

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
Telefon +49 (0) 89-551 78-534 Mobil +49 (0) 173-573 89 22

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgelegt. Die vbw begrüßt den Schritt zur Reform grundsätzlich.

Wesentlicher Inhalt

  • Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase soll auch ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie zugelassen werden.
  • Künftig soll auch ein Standardprodukt angeboten werden können. Dabei handelt es sich um ein besonders vereinfachtes Altersvorsorgedepot mit reduzierten Wahlmöglichkeiten und einer Kostenbegrenzung.
  • An den bisherigen Grundsätzen der steuerlichen Fördersystematik, also einer steuerlichen Freistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase, wird festgehalten.
  • Die Zulagenförderung wird beitragsproportional ausgestaltet, die individuelle Mindesteigenbeitragsberechnung wird entfallen.

Wesentliche Änderungen der Zertifizierungsanforderungen für steuerlich geförderte Altersvorsorgeverträge:

  • Einführung eines Altersvorsorgeprodukts ohne Garantie Standardprodukt mit Kostendeckel (max. 1,5 Prozent Effektivkosten)
  • Zulassung von Garantieprodukten mit 2 möglichen Garantiestufen in Höhe von 80 Prozent oder 100 Prozent.
  • Keine Verknüpfung der Produkte mit der Absicherung gegen verminderte Erwerbsunfähigkeit; Beschränkung der Hinterbliebenenabsicherung auf eine optionale Rentengarantiezeit
  • Verteilung der Abschlusskosten auf die Vertragslaufzeit
  • Lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr.
  • Einführung eines reinen Auszahlungsproduktes zur Stärkung von Wechselmöglichkeiten zu Beginn der Auszahlungsphase.
  • Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre

Wesentliche Änderungen an der steuerlichen Förderung:

  • Einführung einer beitragsproportionalen Grundzulage von 30 Cent pro Euro Eigenbeitrag bis zu einem jährlichen Betrag von 1.200 Euro, 20 Cent pro Euro Eigenbeitrag von 1.201 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro.
  • Einführung einer beitragsproportionalen Kinderzulage von 25 Cent pro Euro Eigenbeitrag bist zu einem jährlichen Betrag von 1.200 Euro (höchstens 300 Euro pro Kind)
  • Bestandsschutz für bestehende Altersvorsorgeverträge - Bestandsverträge können mit bisheriger Förderung weitergeführt werden, auch ein Wechsel in die neue Förderung soll möglich sein.

Bewertung

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die jahrelang verschleppte Reform der geförderten privaten Altersvorsorge nun angegangen wird. Positiv zu bewerten sind die Vereinfachungen bei der Fördersystematik, die Möglichkeit, durch einen Verzicht auf Garantien höhere Renditen zu erzielen, die gestärkte Transparenz und Vergleichbarkeit durch die Einführung eines Standardprodukts sowie die Vereinfachung der Produkte. All diese Maßnahmen können der privaten Altersvorsorge wieder mehr Dynamik verleihen.

Diese könnten aber noch deutlich stärker ausfallen, wenn höhere Sparbeiträge (bis zu 3.000 Euro) förderfähig wären und die Förderhöhe jährlich dynamisiert werden würde.

Kritisch zu beurteilen ist, dass weiterhin der Kreis der Förderberechtigten im Kern auf Beschäftigte und Beamte beschränkt bleibt. Die Einbeziehung Selbstständiger ist jedoch nötig, um dieser Gruppen einen einfachen Zugang zur Altersvorsorge zu ermöglichen.

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