Das Bundesgesundheitsministerium hat aufbauend auf den vorgeschlagenen Maßnahmen des ersten Berichts der FinanzKommission zur Stabilisierung der GKV-Finanzen nun einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vorgelegt. Sie finden den Referentenentwurf im Downloadebereich.
Es wurde die Mehrheit der von der FinanzKommission vorgeschlagenen Maßnahmen aufgegriffen, zum Teil aber modifiziert. Insgesamt soll das Sparpaket ein Einsparvolumen von 20 Mrd. Euro im Jahr 2027 entfalten, so dass bei Realisierung dieses Einsparpotenziales sogar Beitragssenkungen möglich wären.
Bewertung
Positiv ist, dass das Ziel einer einnahmenorientierte Ausgabenpolitik konsequent verfolgt wird. Ebenso ist eine stärkere Evidenzbasierung des Leistungskatalogs vorgesehen. Auch das ist ausdrücklich zu begrüßen. Es sind Anpassungen in allen Teilbereichen des Gesundheitswesen geplant. Zudem sollen Zuzahlungen an die Inflation angepasst werden und die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten zumindest in Teilen abgeschafft werden.
Abzulehnen ist jedoch die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat. Auch der Vorschlag, den Krankenversicherungsbeitragssatz für geringfügig Beschäftigte auf den allgemeinen Beitragssatz plus durchschnittlichen Zusatzbeitrag anzuheben ist kritisch zu beurteilen. Die Konsequenz sind höhere Arbeitskosten. Dieses sind jedoch zu vermeiden.
Ein Kabinettsbeschluss ist bereits für den 29. April 2026 geplant. Über die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie informieren.