Der Bundestag hat am 10. Juli 2027 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung in 2. und 3. Lesung beschlossen. Auch im Bundesrat wurde der Gesetzentwurf verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren ist somit abgeschlossen.
Im Zuge der Beratungen im Bundestag haben sich noch Änderungen an dem Gesetzentwurf ergeben.
Dazu zählen unter anderem eine weniger starke Absenkung des Bundeszuschusses, höhere Zahlungen für Grundsicherungsempfänger seitens des Bundes, späteres Inkrafttreten der Regelungen zur Teilarbeitsunfähigkeit und die Streichung der Dynamisierung der Zuzahlungen. Laut Gesetz sind Einsparungen in Höhe von 18,8 Milliarden Euro im nächsten Jahr zu erwarten, sodass voraussichtlich der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 nicht erhöht wird.
Bewertung
Der nun verabschiedete Gesetzentwurf schöpft leider nicht annähernd das Einsparpotenzial aus, dass das Gutachten der Finanzkommission Gesundheit empfohlen hat.
Zudem kommt es durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Zusatzbelastung für bundesweit rund 6,3 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber. Durch die beschlossenen außerordentlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze um jeweils 300 Euro im Monat ab 2027 entstehen Zusatzkosten in Höhe von ca. 4,5 Milliarden Euro jährlich.
Gleichzeitig kommt der Staat seiner Finanzierungsverantwortung weiterhin nicht ausreichend nach. Zwar kam es noch zu einer Aufstockung der Beteiligung an den Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern und der Bundeszuschuss wird weniger stark sinken als zunächst vorgeschlagen – in Summe klafft aber weiter eine erhebliche Finanzierungslücke bei den versicherungsfremden Leistungen.