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Themen und Services/Soziale Sicherung/Pflege + Gesundheit

Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2026

Position

Einschätzung zum Pflegeneuordnungsgesetz

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
Telefon +49 (0) 89-551 78-534 Mobil +49 (0) 173-573 89 22
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Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung vorgelegt. Ein Kabinettsbeschluss steht noch aus, soll aber im Juli erfolgen. Trotz einiger guter Ansätze bedeutet der aktuelle Entwurf erhebliche Mehrbelastungen für Arbeitgeber, während wichtige Maßnahmen weiterhin fehlen.

Wesentliche Inhalt des Referentenentwurfs

Der Entwurf sieht zahlreiche Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung sowie zur Neuordnung ihrer Leistungen vor.

Ausgaben begrenzen

  • Die Neuordnung der Begutachtungssystematik zur Bestimmung des Pflegegrades, um den Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zu verlangsamen.
  • Ein langsamerer Anstieg der Leistungszuschläge zur Verringerung der Eigenanteile von Pflegeheimbewohnenden.
  • Verringerung der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen: Die Beiträge werden auf 70 Prozent der bisherigen Werte reduziert und die Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen gilt nur noch bis zur Regelaltersgrenze.
  • Die Aussetzung der Vorgaben zur tariflichen Entlohnung in Pflegeeinrichtungen für vier Jahre.

Anpassungen im Leistungsrecht

  • Kostenneutrale Neuregelungen diverser Leistungen: Pflegesachleistungen werden in ein "Sachleistungsbudget" überführt, das Pflegegeld in ein "Entlastungsbudget", der Entlastungsbetrag wird zum "Sozialraumbudget", das nicht mehr für Personen des Pflegegrads 1 zur Verfügung steht und enger zweckgebunden wird. Zur Unterstützung in Not- und Akutsituationen wird das "Überbrückungsbudget" geschaffen, das die bisherige Verhinderungspflege ersetzt und aus dem bei Bedarf auch die Kurzzeitpflege zu bezahlen ist.
  • Die Einführung eines Anspruches auf individuelle Pflegebegleitung anstelle der bisherigen Pflegeberatung, die sich stärker auf eine passgenaue, auch fachpflegerische Begleitung und Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen fokussieren soll.
  • Eine jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge.

Einnahmen erhöhen

  • Die Einführung einer Beitragspflicht für Minijobs.
  • Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf Höhe der Versicherungspflichtgrenze (derzeit 77.400 Euro). Die Anhebung würde somit deutlich höher ausfallen als bei der gesetzlichen Krankenversicherung geplant.
  • Die Erhöhung des Zuschlages für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent.
  • Die Einführung eines Zuschlags von 0,52 Beitragssatzpunkten für nicht erwerbstätige Ehepartner analog zur geplanten Einschränkung der Familienversicherung in der GKV.

Die Finanzbeziehungen zwischen SPV und Bund sollen folgendermaßen angepasst werden:

  • Die Rückzahlung von Bundesdarlehen wird verschoben.
  • Der Bundeszuschuss wird auch 2028 ausgesetzt und 2029 nur in der Höhe von 500 Millionen Euro ausgezahlt

Position der vbw

Im Referentenentwurf finden sich viele richtige Maßnahmen, die dazu beitragen können, den stetigen Ausgabenanstieg abzubremsen. Die Neuordnung der Begutachtungssystematik zur Bestimmung des Pflegegrades, die den Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen verlangsamen soll, ist ein wichtiger Schritt, um die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung auf die großen Risiken auszurichten. Das Gleiche gilt für den späteren Anstieg der Leistungszuschläge zur Verringerung der Eigenanteile von Pflegeheimbewohnern.

Abzulehnen sind jedoch die zahlreichen Bestrebungen, zusätzliche Einnahmen für die soziale Pflegeversicherung zu generieren. Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Einführung einer Beitragspflicht für Minijobs kommt es zu zusätzlichen Belastungen für die Arbeitgeber, die entschieden abzulehnen sind. Allein die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze führt für die Arbeitgeber zu Mehrkosten in Höhe von 0,8 Milliarden Euro pro Jahr. Durch die Einführung einer Beitragspflicht bei Minijobs kommt es zu Zusatzbelastungen für Arbeitgeber in Höhe von 0,6 Milliarden Euro.

Leider fehlen im Entwurf mehrere wichtige Maßnahmen zur korrekten Finanzierung versicherungsfremder Leistungen wie der pandemiebedingten Sonderausgaben sowie der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige durch den Bund und der Übernahme der Investitionsverpflichtungen durch die Länder. Durch die geplante weitere Aussetzung des Bundeszuschusses zieht sich der Bund sogar noch weiter aus seiner finanziellen Verantwortung zurück. Zudem gehen die vorgesehenen Maßnahmen zur Entlastung von Pflegeeinrichtungen durch Digitalisierung und Bürokratieabbau nicht weit genug.

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