Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat einen sog. „HärtefallfondsRehaR“ aufgelegt. Die Richtlinie ist zum 11. Mai 2023 in Kraft getreten. Der Fonds soll Reha- und Vorsorgeeinrichtungen im Freistaat Bayern bei der Bewältigung der massiv gestiegenen Sachkosten unterstützen.
Antragsberechtigt sind alle Reha- und Vorsorgeeinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, die einen Versorgungsvertrag nach SGB V mit den gesetzlichen Krankenversicherungen geschlossen haben. Vorgesehen sind pauschalierte Ausgleichszahlungen in Höhe von 1.000 Euro pro Bett. Erstattungsfähig sind energie- und inflationsbedingte Mehrkosten für Sachkosten, die im Jahr 2023 entstanden sind.
Nach der Richtlinie liegt ein Härtefall vor, wenn die Sachkosten im Jahr 2023 mindestens 110 Prozent der Kosten des Vergleichszeitraums 2021 betragen und nicht anderweitig abgedeckt werden.
Die Antragsstellung erfolgt beim Landesamt für Pflege in elektronischer Form. Hierfür steht das Antragsformular im Downloadbereich zur Verfügung. Anträge müssen bis zum 30. September 2023 gestellt werden.