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Letzte Aktualisierung: 21. März 2023
Gesetz
Digitale Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
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Am 21. März 2023 ist das Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht in Kraft getreten. Durch die Neuregelung können hybride Mitgliederversammlungen nun ohne eine Satzungsänderung einberufen werden.
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