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Letzte Aktualisierung: 21. März 2023

Gesetz

Digitale Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht

Kontakt
 Kristina Fink
Kristina Fink
Arbeitsrecht, Datenschutz, Europarecht
Telefon +49 (0)89-551 78-234 +mobil+ +49 (0)175-38 24 086

Am 21. März 2023 ist das Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht in Kraft getreten. Durch die Neuregelung können hybride Mitgliederversammlungen nun ohne eine Satzungsänderung einberufen werden.

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