Das Eckpunktepapier „Bundesregelung zur Tariftreue in der öffentlichen Auftragsvergabe“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 26. Mai 2020 war für einige bayerische Kommunen erneut Anlass, regionale Tariftreueregelungen und Mindestentgelte in der Auftragsvergabe zu implementieren.
Tariftreueregelungen sind unvereinbar mit den vom Grundgesetz geschützten Grundsätzen der Tarifautonomie, der negativen Koalitionsfreiheit, des Gleichheitsgebots, des staatlichen Neutralitätsgebots und der Arbeitsvertragsfreiheit.
Zur Vermeidung von Präzedenzfällen müssen derartige Vorhaben frühzeitig abgewendet werden. Durch solche Initiativen wird schrittweise der Trend zum politischen Mindestlohn als Gegenstand ständiger Erhöhungsforderungen noch verstärkt. Auch wenn in einigen Branchen und Unternehmen mehr als die vereinzelt geforderten 16 Euro pro Stunde bezahlt werden, sind die mittelbaren Folgen bei Zulieferern und Dienstleistern zu bedenken. Von Kostenerhöhungen dort ist über Wertschöpfungsketten letztlich die gesamte Wirtschaft betroffen.