Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 22. September 2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vorgelegt. Den Text und eine Synopse zur bisherigen Rechtslage können Sie unten herunterladen.
Mit dem Referentenentwurf sollen insbesondere verschiedene aufsichtsrechtliche Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe neu geordnet werden. Hintergrund der beabsichtigten Neuregelung ist, dass im Bereich der Rechtsbehelfe gegen Belehrungen, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) verschiedene Probleme identifiziert wurden.
Dies betrifft vor allem das Institut der sogenannten „missbilligende Belehrung“ sowie die als schwer nachvollziehbar empfundenen unterschiedlichen Regelungen zur Zuständigkeit der Gerichte und zu den anzuwendenden Verfahrensvorschriften. In der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) wird nur bei den Auskunftsverlangen und Zwangsgeldern Anpassungsbedarf gesehen.
Rückmeldung bis zum 24. Oktober 2025 möglich
Sollten Sie Anmerkungen zu dem Entwurf haben, bitten wir Sie um Rückmeldung per E-Mail bis zum 24. Oktober 2025.