Die bayerische Wirtschaft
zum Dashboard Konjunktur

Bitte geben Sie Ihre Login-Daten ein

Passwort vergessen

Sie haben keine Login-Daten?

Login-Daten beantragen
Zur Übersicht
Themen und Services/Recht/Sozialversicherungsrecht

Letzte Aktualisierung: 05. März 2026

Gesetz

Versicherungspflicht-Übergangsregelung von Lehrkräften verlängert

Kontakt
 Katharina Hörmann
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Telefon +49 (0) 89-551 78-236 Mobil +49 (0) 160-979 859 59

Der Bundestag hat am 05. März 2026 die Übergangsregelung zur Versicherungspflicht von Lehrkräften (§ 127 SGB IV) bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Wir haben die Kernpunkte für Sie zusammengestellt und bewerten das Vorhaben.

Dieser Service steht nur bayme vbm Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.
Um diesen Inhalt sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Bitte klicken Sie auf das Personen-Symbol oben und melden Sie sich an.
Seite drucken