Themen und Services/Recht/Sozialversicherungsrecht
Letzte Aktualisierung: 05. März 2026
Gesetz
Versicherungspflicht-Übergangsregelung von Lehrkräften verlängert
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Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Der Bundestag hat am 05. März 2026 die Übergangsregelung zur Versicherungspflicht von Lehrkräften (§ 127 SGB IV) bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Wir haben die Kernpunkte für Sie zusammengestellt und bewerten das Vorhaben.
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