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Themen und Services/Recht/Sozialversicherungsrecht

Letzte Aktualisierung: 25. März 2024

Urteil

Homeoffice – Unfallversichert bei Heizkesselexplosion

Kontakt
 Katharina Hörmann
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Telefon +49 (0)89-551 78-236 +mobil+ +49 (0)160-979 859 59

Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 21. März 2024 entschieden.

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