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Themen und Services/Recht/Sozialversicherungsrecht

Letzte Aktualisierung: 04. März 2024

Information

Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches

Kontakt
 Katharina Hörmann
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Telefon +49 (0)89-551 78-236 +mobil+ +49 (0)160-979 859 59

Die Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches sind in der vom 01. Januar 2025 an geltenden Fassung durch den GKV-Spitzenverband geändert worden. Wir stellen Ihnen das Schreiben der GKV zur Verfügung, das diese Änderungen näher erläutert.

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