Die bayerische Wirtschaft
zum Dashboard Konjunktur

Bitte geben Sie Ihre Login-Daten ein

Passwort vergessen?

Sie haben keine Login-Daten?

Login-Daten beantragen
Zur Übersicht
Themen und Services/Recht/Individualarbeitsrecht

Letzte Aktualisierung: 03. Juni 2025

Info Recht

Der Wirtschaftsausschuss nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Dr. Sandra Beck
Dr. Sandra Beck
Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebsverfassung
Telefon +49 (0) 89-551 78-229 Mobil +49 (0) 151-298 057 78
Der Wirtschaftsausschuss nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Die Arbeitgeber sind für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens zuständig und tragen zugleich die soziale Verantwortung für die Sicherung der Arbeitsplätze. Dazu garantiert das Grundgesetz die unternehmerische Entscheidungsfreiheit in Fragen der Gestaltung aller betrieblichen Abläufe. Als Ausgleich dienen insbesondere die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Da die unternehmerische Entscheidungsfreiheit bei der Strategie in wirtschaftlichen Angelegenheiten besonders deutlich zum Ausdruck kommt, hat der Gesetzgeber die Mitwirkung in diesem Bereich zu Recht auf Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses beschränkt.

Vor diesem Hintergrund stellen sich viele Fragen zur Rolle des Wirtschaftsausschusses im Unternehmen. In unserem Leitfaden geben wir praktische Hinweise zur Bildung dieses Gremiums, zu den Rechten seiner Mitglieder sowie zu Umfang und Grenzen seiner Beteiligungsrechte.

Seite drucken