Für die Durchführung von freiwilligen Praktika von Schüler*innen unter 15 Jahren im außerschulischen Kontext sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine Ausnahme vom Verbot der Kinderbeschäftigung grundsätzlich nur zum Zwecke der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie oder in Erfüllung einer richterlichen Weisung vor.
 Erfolgreiche Berufsorientierung erfordert Einblick in die Praxis
 Für eine erfolgreiche Berufsorientierung ist es jedoch zwingend notwendig, Schüler*innen konkrete Einblicke in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Dabei muss den Schüler*innen die Gelegenheit gegeben werden, unterschiedliche Aufgabenstellungen auszuprobieren und erste praktische Erfahrungen zu sammeln.
 Merkblatt zum Praxiskontakt
 Die vbw stellt mit der Information „Merkblatt und Auskunft zum Praxiskontakt während der Ferienzeit“ eine mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales abgestimmte Lösung außerhalb des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Verfügung, die den Bedürfnissen der Unternehmen und der Schüler*in gerecht wird und Rechtssicherheit schafft. Im Rahmen von entsprechenden betrieblichen Praxiskontakten können jüngere Schüler*innen die Arbeitswelt damit praktisch kennenlernen.
Die Details können Sie dem beigefügten Merkblatt entnehmen.