Die vbw bekennt sich zu arbeitsfreien Sonn- und Feiertagen. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich auf das erforderliche Maß zu beschränken. Für Ausweitungen der Feiertagsruhe über den bestehenden Rahmen hinaus gibt es jedoch weder einen begründeten Bedarf noch die wirtschaftlichen Spielräume.
Regelmäßig wird die Forderung laut, gesetzliche Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, am darauffolgenden Montag oder zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. In unserer Kurzposition erläutern wir, warum das abzulehnen ist.