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Themen und Services/Recht/Individualarbeitsrecht

Letzte Aktualisierung: 10. August 2026

Info Recht

Drittpersonaleinsatz und Statusfeststellungsverfahren

 Katharina Hörmann
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Telefon +49 (0) 89-551 78-236 Mobil +49 (0) 160-979 859 59
Drittpersonaleinsatz und Statusfeststellungsverfahren

Wer schwankende Auftragslagen abfedern will, ohne dauerhaft neues Personal einzustellen, kann auf Zeitarbeit oder Werk- und Dienstverträge zurückgreifen. Der Einsatz von Drittpersonal verschafft Unternehmen mehr Flexibilität und Handlungsspielraum in der Personalplanung – was aufgrund des überregulierten deutschen Arbeitsrechts auf anderem Wege kaum möglich ist. Vor allem die Zeitarbeit ist dabei ein unverzichtbares Instrument, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu sichern.

Rechtliche Rahmenbedingungen des Statusfeststellungsverfahrens

Mit dieser Broschüre informieren wir Sie über die rechtlichen Möglichkeiten des Drittpersonaleinsatzes durch Zeitarbeit oder Werk- und Dienstverträge sowie über die Rahmenbedingungen des Statusfeststellungsverfahrens. Wir zeigen insbesondere die einzelnen Regelungen zur Statusfeststellung auf und gehen detailliert auf die rechtliche Abgrenzung von selbstständiger und abhängiger Beschäftigung ein.

Neuauflage berücksichtigt aktuelle Rechtsentwicklungen

Die Neuauflage dieser Broschüre bildet aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur ab. Sie berücksichtigt neben den Änderungen durch das sogenannte Vierte Bürokratieentlastungsgesetz auch die aktuellen Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

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