Die Änderungskündigung bietet dem Arbeitgeber in einem bestehenden Arbeitsverhältnis die Möglichkeit, Anpassungen an veränderte wirtschaftliche Umstände vorzunehmen, ohne auf die Mitwirkung des Arbeitnehmers angewiesen zu sein.
Ist die Änderungskündigung wirksam, so führt sie je nach Reaktion des Arbeitnehmers zur einseitigen Abänderung des Arbeitsvertrages oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Allerdings bestehen beim Ausspruch von Änderungskündigungen erfahrungsgemäß erhebliche Rechtsunsicherheiten, auch weil die Rechtsprechung hier kein klares Gesamtkonzept bietet.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gibt unsere Broschüre Hinweise zum richtigen Umgang im Falle von anstehenden Änderungskündigungen